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Erste Hilfe

Ersthelfer

Ersthelfer sind ein ausgebildete Laien, die als Erste am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen können, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.

Ersthelfer sind ein Bestandteil der Erste-Hilfe-Organisation, die von der Hochschulleitung generell und den Führungskräften vor Ort sichergestellt werden muss. Sie müssen über notwendige Anzahl an Ersthelfern und Aktualität der Ausbildung Kenntnis haben und darüber auskunftsfähig sein. Ca. 10 % der Beschäftigten (Studierende zählen hier nicht dazu) müssen als Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Grundausbildung umfasst zwei Tage, die Auffrischung, die alle zwei Jahre erfolgen muss, umfasst einen Tag. Die Schulungen erfolgen zentral organisiert über das Referat 3.4 durch die Rostocker Simulationsanlage für Notfallausbildung.

Die Beschäftigten haben das Recht, sich während der Arbeitszeit zum Ersthelfer ausbilden und in angemessenen Zeiträumen fortbilden zu lassen. Sie haben sich nach der Ausbildung für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung zu stellen und bei Notfällen Sofortmaßnahmen einzuleiten:

  • Hilfe herbeirufen.
  • Akute Gefahren für Leben und Gesundheit abwenden.
  • Betroffene betreuen.

Jeder ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch zu dokumentieren. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig durch den Ersthelfer erfolgen.

Weiter Informationen sind der GUV-I 8592 Ersthelfer zu entnehmen.

Erste-Hilfe-Material

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Ansprechpartner:
Dr. Jeanette Stelter
Tel: (0381) 498 1409
jeanette.stelter(at)uni-rostock.de

 

 

 

 

 

 

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