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Neubauten, Grundsanierungen, Um- und Erweiterungsbauten
Ansprechpartner:
Holger Kotermann
Tel.: 498 1381
holger.kotermann(at)uni-rostock.de
Beantragung einer Baumaßnahme
Begriffsbestimmung:
Baumaßnahmen werden nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RL-Bau) beantragt und durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Geschäftsbereich Rostock (BBL - MV) durchgeführt.
Es wird dabei in folgende Maßnahmen unterschieden:
- Große Baumaßnahmen ab 5.000,00 TEURO als einzelveranschlagte Maßnahmen im Haushalt (landesfinanziert)
- Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (BBN2) über 50,00 TEURO bis 5.000,00 TEURO als einzelveranschlagte Maßnahmen im Haushalt (landesfinanziert)
- Forschungsbauten ab 5.000,00 TEURO als einzelveranschlagte Maßnahmen im Haushalt mit Beantragung im Bund und Genehmigung durch den Bund als vom Land und Bund zu gleichen Teilen finanzierte Maßnahme
Handlungsablauf:
1. Bedarfsanmeldung
Die Bedarfsanmeldung für Baumaßnahmen 1) bis 3) erfolgt aus den Bereichen (Fakultäten und Zentrale Betriebseinheiten) an die Zentralverwaltung, Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften - Referat 3.1 und direkt aus dem Dezernat. Dabei sind die Baumaßnahmen in der langfristigen Entwicklungsplanung der Universität verankert und werden durch die Zentralverwaltung bis zur Erarbeitung des Bauantrages eigenständig verfolgt.
2. Bauantrag
Die Erarbeitung des Bauantrages liegt federführend in der Zentralverwaltung, Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften - Referat 3.1.
Die Bereiche (Fakultäten und Zentrale Betriebseinheiten) haben hier Zuarbeiten zu leisten:
- Muster 12 Stellennachweisung
- Muster 13 Raumbedarfsplan
- Raumfunktionsbeschreibung
- Angaben zu speziellen Nutzungen, Anforderungen, technischen Bedingungen
- Angaben zur Ersteinrichtung
Die Beantragung und Verteidigung des Baubedürfnisses für Maßnahmen erfolgt durch die Zentralverwaltung beim zuständigen Fachressort. Die Maßnahmen werden durch den BBL M-V realisiert.
3. Realisierung
Nach Bestätigung und Anerkennung des Baubedürfnisses durch das Bildungs- und Finanzministerium sowie der haushaltsmäßigen Einordnung erfolgt die Umsetzung des Bauvorhabens von der Planung bis zur Realisierung durch den BBL M-V und nach Fertigstellung die Übergabe an die Universität und den nutzenden Bereich. Entsprechend RL-Bau ist in den Phasen der Ausführungsplanung sowie der Realisierung eine Einbindung der Zentralverwaltung und des nutzenden Bereiches nicht vorgesehen. Die Zentralverwaltung wird sich – wie bisher auch zukünftig - unter Einbindung des nutzenden Bereiches an der Ausführungsplanung und Realisierung beteiligen. Dieses insbesondere, da zwischen Beantragung und Baubeginn erhebliche Zeiträume liegen und mögliche Veränderungen der Planung durch Forschung und Lehre in diese eingebracht werden müssen. Des Weiteren sollen die Grundlinien der Ausrüstungs- und Ausstattungsstandards zur Gewährleistung eines effizienten Gebäudemanagements für die Universität als Gesamtheit gesichert werden.
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