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Bauunterhaltung - Ablauf und Zuständigkeiten
Ansprechpartner:
Bauunterhaltung
Holger Kotermann
Tel.: 498 1381
holger.kotermann(at)uni-rostock.de
Dispatcherdienst
Tel.: 498 1111
dispatcherdienst(at)uni-rostock.de
Begriffsbestimmung:
Die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Bauunterhaltung) umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung von Liegenschaften. Dazu gehören alle Maßnahmen, die der Erhaltung
- der baulichen Anlagen einschl. der betriebstechnischen Anlagen,
- der betrieblichen Einbauten und
- der Außenanlagen
dienen. Grundinstandsetzungen und Veränderungen des Nutzungszweckes gehören nicht in den Umfang der Bauunterhaltung. Bis auf den sogenannten „Kleinen Baufonds“ obliegt die Bauunterhaltung dem BBL M-V.
Handlungsablauf Bauunterhaltung:
1. Baubegehungen (Bedarfsermittlung)
Zur Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten werden alle Liegenschaften in einem 2jährigen Turnus durch die zuständigen Beauftragten des BBL M-V, der hausverwaltenden Dienststelle und des Nutzers begangen.
2. Prioritätenliste
Die erforderlichen Bauunterhaltungsarbeiten werden in einer im Einvernehmen zwischen Universität und dem BBL M-V erarbeiteten Prioritätenliste nach Standorten zusammengefasst.
3. Realisierung
Die Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt durch den BBL M-V nach Aufstellung einer Baubedarfsnachweisung (BBN1) und deren Bestätigung durch die hausverwaltende Dienststelle.
Kleiner Baufond:
Über den Kleinen Baufond werden alle Reparaturen und Kleinstmaßnahmen abgewickelt. Die Organisation und Abwicklung erfolgt durch die Universität.
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