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Bauunterhaltung - Ablauf und Zuständigkeiten

Ansprechpartner:

Bauunterhaltung
 
Holger Kotermann
Tel.: 498 1381
holger.kotermann(at)uni-rostock.de


Dispatcherdienst 
Tel.: 498 1111
dispatcherdienst(at)uni-rostock.de

 

Begriffsbestimmung:
Die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Bauunterhaltung) umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung von Liegenschaften. Dazu gehören alle Maßnahmen, die der Erhaltung

  • der baulichen Anlagen einschl. der betriebstechnischen Anlagen, 
  • der betrieblichen Einbauten und 
  • der Außenanlagen


dienen. Grundinstandsetzungen und Veränderungen des Nutzungszweckes gehören nicht in den Umfang der Bauunterhaltung. Bis auf den sogenannten „Kleinen Baufonds“ obliegt die Bauunterhaltung dem BBL M-V.
       
Handlungsablauf Bauunterhaltung:

1. Baubegehungen (Bedarfsermittlung)
Zur Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten werden alle Liegenschaften in einem 2jährigen Turnus durch die zuständigen Beauftragten des BBL M-V, der hausverwaltenden Dienststelle und des Nutzers begangen.
 
2. Prioritätenliste
Die erforderlichen Bauunterhaltungsarbeiten werden in einer im Einvernehmen zwischen Universität und dem BBL M-V erarbeiteten Prioritätenliste nach Standorten zusammengefasst.
 
3. Realisierung
Die Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt durch den BBL M-V nach Aufstellung einer Baubedarfsnachweisung (BBN1) und deren Bestätigung durch die hausverwaltende Dienststelle.

Kleiner Baufond:
Über den Kleinen Baufond werden alle Reparaturen und Kleinstmaßnahmen abgewickelt. Die Organisation und Abwicklung erfolgt durch die Universität.

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