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Winterdienst

Für die Hauptwegeverbindungen innerhalb der universitären Liegenschaften und die anliegenden Gehwege, für die die Universität die Anliegerpflicht nach Straßenreinigungsatzung der Stadt Rostock zu erfüllen hat, wird die Durchführung des Winterdienstes regelmäßig an eine Fremdfirma vergeben. Gegenwärtig ist dies die Firma Rostocker Gehwegreinigung GmbH. Dieses Unternehmen hat den Auftrag, die Verkehrssicherungspflicht der ausgewählten Hauptwege und Anliegerflächen während des Zeitraumes vom 15. November eines Jahres bis zum 30. März des Folgejahres zu übernehmen, indem Schnee und Eisglätte zuverlässig entfernen werden.

Dabei gilt die folgende Regelung: Schnee ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu räumen. Schnee der nach 20.00 Uhr fällt, ist bis 07.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Glätte auf den zu bearbeitenden Wegen ist von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach Entstehung und nach 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des folgenden Tages zuverlässig zu beseitigen.

Die zu beräumenden Wege sind innerhalb der Liegenschaften der Universität, soweit in Einzelfällen nicht etwas anderes vorgegeben ist, mindestens in einer Breite von 1m vom Schnee zu beräumen und abzustumpfen.

Wege und Flächen die im Rahmen der Anliegerpflicht gemäß Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock von Schnee und Eis zu beräumen und abzustumpfen sind, sind in der von der Straßenreinigungssatzung geforderten Breite zu beräumen und abzustumpfen.

Sollte der Winterdienst verspätet oder gar nicht durchgeführt worden sein, informieren Sie bitte Ihren Gebäudemanager oder den Dispatcherdienst Technik, Bau, Liegenschaften. Wir werden entstandene Gefahrenstellen dann umgehend beseitigen lassen.

 

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