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Landesgraduiertenförderung
Promovieren am Meer – die Landesgraduiertenförderung macht es möglich: das Gesetz vom 20. November 2008 gibt der Universität Rostock die Möglichkeit, gezielt ganz besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu fördern. Stipendien werden in der Regel zu jedem Semester vergeben.
Die Einzelheiten dazu werden in der Durchführungsverordnung vom 23. März 2010 geregelt.
Das Verfahren beginnt mit einer Ausschreibung, die rechzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben wird.
Bewerben kann sich, wer:
- ein Hochschulstudium abgeschlossen hat das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist,
- zur Promotion an der Universität Rostock zugelassen ist und dort durch einen Professor oder Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut wird und
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt oder
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.
Zur Antragstellung ist ein Formular zu verwenden. Dieses Formular und weitere Einzelheiten zur Bewerbung sind der jeweils aktuellen Stipendienausschreibung zu entnehmen.
Wer
- bereits promoviert worden ist,
- für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
- für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
- sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder
- berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in geringem Umfang,
ist jedoch von der Förderung ausgeschlossen.
Ordnungsgemäß eingereichte und vollständige Anträge durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Auf Antrag wird die Fördermaßnahme um ein weiteres Jahr verlängert. In der Regel soll die Promotion nach zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen sein. Haben besondere Gründe das verhindert, besteht die Möglichkeit einer nochmaligen Verlängerung um längstens sechs Monate.
Das monatliche Grundstipendium beträgt 1.100 Euro. In besonderen Fällen gibt es einen Familienzuschlag von 150 Euro für jedes erste und 100 Euro für jedes weitere Kind.
Wenn für die Durchführung des Promotionsvorhabens ein längerer Auslandsaufenthalt notwendig ist, kann die Landesgraduiertenförderung zu diesem Zweck mit einem Aufstockungsstipendium des DDAAD ergänzt werden. Das Aufstockungsstipendium ist gesondert zu beantragen.
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