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Auschreibung
Die Universität Rostock vergibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2008.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden voraussichtlich und unter Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bis zu
a.) sechs Stipendien aus Landesmitteln an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte insbesondere aus den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften
und bis zu
b.) siebenundzwanzig Stipendien aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte aus den Themengebieten Mathematik und Naturwissenschaften, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Agrarwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften gewährt. Aus Mitteln des ESF können im Einzelfall auch Promotionen aus anderen als den genannten Themengebieten gefördert werden, wenn durch das Vorhaben die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes zu erwarten ist.
Bewerbungstermin: 12.07.2013
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung ist das Formblatt „Antrag auf Landesgraduiertenförderung“ zu verwenden und mit den dort geforderten Unterlagen zu ergänzen. Die Hinweise zur Antragstellung sind zu beachten.
Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 12.07.2013 vollständig an die Universität Rostock, Zentrum für Qualitätssicherung in Studium und Weiterbildung zu richten oder direkt im Zentrum für Qualitätssicherung in Studium und Weiterbildung abzugeben. Der Antrag ist einmal in Papierform und einmal in elektronischer Form einzureichen.
Zu beachten ist:
Das Promotionsvorhaben ist so zu bemessen, dass bei planmäßigem Verlauf eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb der Regelförderungsdauer von zwei Jahren möglich ist.
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Fördervoraussetzungen
a) Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion aus Landesmitteln kann erhalten, wer
- ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen* (besondere Qualifikation) nachweist,
- zur Promotion an der Universität Rostock zugelassen ist und dort durch einen Professor oder Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut wird und
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
* Als überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt:
- bei Bewerberinnen/Bewerbern aus Master-, Magister-, Diplom- oder Lehramtsstudiengängen Abschlüsse mit dem Prädikat "sehr gut" oder besser (d. h. ein Notendurchschnitt 1,5 und besser);
- für Bewerberinnen/Bewerber der Juristischen Fakultät ein Erstes Juristisches Staatsexamen mit mindestens 9 Punkten;
- für Bewerberinnen/Bewerber der Medizinischen Fakultät im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine Mindestnote von 1,5 sowie Leistungsnachweise mit der Note 2 in den Fächern
- Hygiene, Mikrobiologie und Virologie,
- Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik,
- Pathologie,
- Pharmakologie, Toxikologie,
- QB1 Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik,
- QB2 Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin sowie
- QB3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege
b) Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kann erhalten, wer
- die unter a) Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllt und
- ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.
Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder der Stipendiat
- bereits promoviert worden ist,
- für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
- für ein anderes Promotionsverfahren bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
- sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder
- berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in geringem Umfang.
Förderkonditionen
- Die Bewilligung wird zunächst für ein Jahr gewährt.
- Die Regelförderungsdauer beträft 2 Jahre.
- Im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung zunächst um 6 Monate und danach noch einmal maximal um weitere 6 Monate verlängert werden.
- Es wird ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.100,- € gewährt.
- Bei entsprechenden Voraussetzungen wird ein Familienzuschlag in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.
- Sachkostenzuschüsse können in geringem Umfang gewährt werden, wenn das zu bearbeitende Promotionsvorhaben in ein Graduiertenkolleg der DFG oder in eine der International Max Planck Research Schools eingebunden ist.
Ein Anspruch auf Förderungsleistungen besteht nicht.
Kontakt
Nachfragen sind zu richten an:
Susanne Engler
E-mail: susanne.engler(at)uni-rostock.de
Tel: +49(0)381-498 1026;
Büro: Ulmenstr. 69, Haus 3
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