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Akkreditierung
Akkreditierung besteht in der positiven und negativen Entscheidung über die Erfüllung von Mindeststandards für die Einrichtung oder die Durchführung eines Studienganges. Das Verfahren hat sich im Zuge der Internationalisierungsbemühungen herausgebildet und wird als selbstverständliches "Beipack-Set" der gestuften Studiengänge gesehen.
Die gesetzliche Grundlage bildet der §19 des HRG.
Eine zentrale, länderübergreifende Akkreditierungseinrichtung, der Akkreditierungsrat, akkreditiert die Agenturen und hat in Ausnahmefällen bis vor kurzem auch Studiengänge akkreditiert. Der Akkreditierungsrat definiert die Anforderungen an Akkreditierungen von Agenturen und Studiengängen. Ihm gehören Vertreter der Hochschulen, der Länder und der Berufspraxis an.
Das ZQS berät Sie gerne bei Fragen rund um die Akkreditierung von Studium und Lehre an der Universität Rostock
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