Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Allgemeines

I. Ausgangspunkt

Infolge der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 20. August 1998 (zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. August 2002) können deutsche Hochschulen die international bekannten und anerkannten Hochschulgrade Bachelor und Master (BA/MA) einführen, die sich auf dem „akademischen Weltmarkt“ bewährt haben. Laut Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 6. Juli 1998 soll auf diese Weise das Studienangebot flexibilisiert, die internationale Kompatibilität deutscher Studienabschlüsse verbessert und somit die Mobilität der Studierenden und die Nachfrage ausländischer Studierender nach Studienplätzen in Deutschland erhöht werden.

 

II. Funktion

Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren und um den Studierenden, den Arbeitgebern und den Hochschulen eine verlässliche Orientierung bei verbesserter Transparenz zu bieten, wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 1998 unter Bezugnahme auf den Beschluss der HRK vom 6. Juli 1998 der Akkreditierungsrat eingerichtet. Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland" vom 1. März 2002 und dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Statut für ein länder- und hoch- schulübergreifendes Akkreditierungsverfahren" (Organisationsstatut) vom 24. Mai 2002 i.d.F. vom 5. Februar 2004 ist das Akkreditierungssystem in Deutschland dauerhaft etabliert worden."

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben