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Verfahren der Akkreditierung

Aufgabe des Akkreditierungsverfahrens ist die Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards und die Überprüfung der Berufsrelevanz der Abschlüsse. Die Vorgaben des Hochschulrahmengesetztes sowie die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Strukturvorgaben für diese Studiengänge sind der fachlich-inhaltlichen Akkreditierung der Studiengänge zugrunde zu legen.

 

Die Strukturvorgaben beziehen sich auf:

  • Allgemeine Festlegungen zur Regelstudienzeit ohne fach- und abschlussspezifische Differenzierungen,
  • Vorgaben zur Studienstruktur (gestuft, eigenständig, berufsqualifizierend) und zur Studienorganisation (Modularisierung und Leistungspunktesystem),
  • Zugangsvoraussetzungen und Übergänge,
  • Ausrichtung der Studiengänge (stärker forschungs- oder anwendungsorientiert) und entsprechende Abschlussbezeichnungen und 
  • Wertigkeit der Abschlüsse im Vergleich zum herkömmlichen Graduierungssystem.

 

Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens liegt bei Agenturen, die den Prozess der Begutachtung der einzelnen Studiengänge durch externe Fachexperten (peer review) organisieren und begleiten.

 

Das Verfahren wird im Wesentlichen durch die jeweilige Agentur bestimmt, die einen spezifischen Verfahrensablauf vorgibt. Die Universität Rostock hat auf dieser Grundlage einen internen Verfahrensablauf erarbeitet, den Sie hier herunterlagen können: 

Ablauf_Akkreditierung.pdf

Verfahrensablauf Akkreditierung

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Es gibt Agenturen in unterschiedlicher Trägerschaft und mit zum Teil stark divergierenden Ausrichtungen und Zielsetzungen. Unterschieden werden folgende Typen:

  • Regionale Agenturen, die von einem oder mehreren Ländern oder den Hochschulen eines oder mehrerer Länder getragen werden mit Zuständigkeiten für die Studiengänge des gesamten Fächerspektrums (ZEvA, ACQUIN, AQUAS)
  • Agenturen mit spezifischer fachlicher Ausrichtung in der Mit-Trägerschaft von Fachhochschulen, Fachgesellschaften oder Dachverbänden (ASIIN, ACBS, AHPGS, FIBAA).

 

Momentan sind folgende Agenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge zu vergeben:

  • AQAS - Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen 
  • ASIIN - Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
  • AHPGS - Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.
  • ACQUIN - Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut 
  • FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation 
  • ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
  • AKAST - Agentur für Qualitätssicherung und akkreditierung kanonischer Studiengänge 
  • AQA - Österreichische Qualitätssicherungsagentur
  • OAQ - Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der schweizerischen Hochschulen

 

Die Universität Rostock ist Mitglied des Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Instituts (ACQUIN).

 

Einen Überblick über die Agenturen gibt der Akkreditierungsrat auf seinen Internetseiten.

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Zusatzinformationen

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