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Studienrefom - Europäischer Kontext
Am 19.06.1999 wurde in Bologna von 29 europäischen Bildungsministern (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn) die gemeinsame Erklärung „Der europäische Hochschulraum“ verabschiedet. Inzwischen unterzeichneten weitere europäische Länder die gemeinsame Erklärung.
In der Bologna-Erklärung benannten die europäischen Bildungsminister für die Errichtung eines europäischen Hochschulraumes folgende wesentliche Ziele:
- Schaffung kompatibler Studienstrukturen
- Einführung eines zweistufigen Studiensystems
- Schaffung eines Systems vergleichbarer Studienabschlüsse
- Einführung eines Leistungspunktsystems
- Einführung eines „Diploma Supplement“ zur Erklärung der Studienabschlüsse
- Erhöhung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden
- Anerkennung von Studienleistungen auf Grund einer Qualitätssicherung durch nationale Agenturen und das europäische Qualitätssicherungsnetzwerk ENQA
- Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit
- Anerkennung des Lebenslangen Lernens als grundlegendes Element des europäischen Hochschulraums
- Einbeziehung der Hochschulen und der Studierenden bei der Ausgestaltung des europäischen Hochschulraums als kompetente, aktive und konstruktive Partner
- Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums für Studierende aus Europa und der ganzen Welt
Zur Begleitung des Bologna-Prozesses finden regelmäßig alle zwei Jahre Nachfolgetreffen der Mitgliedsstaaten der Bologna-Konferenz statt: Lissabon, Prag, Berlin, Bergen, London und Leuven waren wesentliche Meilensteine.
Weitere Informationen zum Bologna-Prozess sind unter anderem zu finden auf den Internetseiten des Bologna-Zentrums der Hochschulrektorenkonferenz .
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