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Studienreform - Neue Strukturen durch gestufte Studiengänge

Bologna-Erklärung:

"Einführung eines Studiensystems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: Einen Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluss (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluss attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte mit dem Master und/oder der Promotion abschließen."

Bergener Kommunique:

"Im Bewusstsein der Notwendigkeit, in einem Europa des Wissens eine engere Verbindung zwischen dem Europäischen Hochschulraum und dem Europäischen Forschungsraum zu fördern, und der Bedeutung der Forschung als wesentlichem Bestandteil der Hochschulbildung in ganz Europa, halten es die Ministerinnen und Minister für erforderlich, über die gegenwärtige Beschränkung auf die zwei Hauptzyklen der Hochschulbildung hinauszugehen und die Doktorandenausbildung als dritten Zyklus in den Bologna Prozess einzubeziehen."

Gestufte Studiengänge schaffen Schnittstellen, die die Anforderungen Lebenslangen Lernens berücksichtigen und neuartige Kombinationen individueller Studien- und Berufswege ermöglichen. Nach dem Bachelor als frühem berufsqualifizierenden Abschluss können Absolventinnen und Absolventen entweder früh in den Beruf einsteigen oder ihre Hochschulausbildung in einem Masterstudiengang fortsetzen, der einer Vertiefung des gewählten Faches, dessen interdisziplinärer Erweiterung, der wissenschaftlichen Berufsvorbereitung oder der fachlichen Neuorientierung dienen kann. Da Masterstudiengänge auch erfahrenen Berufstätigen offen stehen, ist die Entscheidung für eine frühe Berufstätigkeit nicht gleichbedeutend mit einem dauerhaften Verzicht auf wissenschaftliche Weiterqualifizierung. 

 

Ausbildungswege (Bachelor, Master, Promotion, Beruf)

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Studienreform - Bachelor/Master-Studiengänge

Bologna-Erklärung:

"Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse ergänzt durch die Einführung eines Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern." 

 

Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende wissenschaftliche Hochschulabschlüsse.

Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Die Regelstudienzeit für einen Bachelorstudiengang beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre.

Bachelorstudiengänge sollen breite Grundlagen für eine anschließende vertiefte wissenschaftliche Qualifizierung aber auch für eine Berufsfähigkeit außerhalb von Hochschule und Forschung legen. Sie sollen problem- und methodenorientiert sein und sich auf fachliche wie außerfachliche Kernkompetenzen konzentrieren. Unabhängig vom Studienfach ist die Lernfähigkeit der Studierenden auf so hohem Niveau zu entwickeln, dass damit ein belastbares Fundament für Lebenslanges Lernen gelegt wird.

Der Master ist ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt. Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein und höchstens zwei Jahre. Bei den Masterstudiengängen wird zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen unterschieden.

Konsekutive Masterstudiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten. In konsekutiven Studiengängen, die zu einem Bachelorgrad und darauf aufbauend zu einem Mastergrad führen, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens fünf Jahre.

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte weiterbildender Masterstudiengänge sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. In den Anforderungen entsprechen sie den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zum gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.

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Studienreform - Hochschulabschlussbezeichnungen

Für die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt und die internationale Zusammenarbeit ist es erforderlich, eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher Abschlussbezeichnungen zu verwenden. Für Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge gelten folgende Bezeichnungen:

 

Fächergruppen Abschlussbezeichnungen

Sprach- und Kulturwissenschaften

Bachelor of Arts (B.A.)
Master of Arts (M.A.)

Mathematik
Naturwissenschaften
Medizin(1)
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften(1)

Bachelor of Science (B.Sc.)
Master of Science (M.Sc.)

Ingenieurwissenschaften

Bachelor of Science (B.Sc.)
Master of Engineering (M.Sc.)
oder
Bachelor of Engineering (B.Eng.)
Master of Engineering (M.Eng)

Wirtschaftswissenschaften

Nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs:
Bachelor of Arts (B.A.)
Master of Arts (M.A.)
oder
Bachelor of Science (B.Sc.)
Master of Science (M.Sc.)

Rechtswissenschaften(1)

Bachelor of Laws (LL.B.)
Master of Laws (LL.M.)

 

 

(1) Gilt nicht für staatlich geregelte Studiengänge.

Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studienganges.

Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.

Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen auch Mastergrade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen.Für die Abschlussbezeichnungen können auch deutschsprachige Formen verwandt werden (z.B. Bakkalaureus der Wissenschaften). Gemischtsprachige Bezeichnungen (z.B. Bachelor der Wissenschaften) sind ausgeschlossen.

Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium im Einzelnen erteilt jeweils das Diploma Supplement.

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Zusatzinformationen

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