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BAföG

Für bei den Eltern wohnende Studierende ohne Zuschläge (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) beträgt der Regelsatz 414 Euro. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende ohne Kinder 643 Euro. Für das erste Kind unter 10 Jahren kommen 113 Euro hinzu, für jedes weitere Kind 85 Euro.

BAföG wird für Studierende grundsätzlich zur Hälfte als kostenfreier Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen vergeben. Die Rückzahlung des Darlehensteils erfolgt fünf Jahre nach dem Studienabschluss in monatlichen Raten. Es kann bei schnellem und gutem Studium prozentual Erlass gewährt werden, die zurückzuzahlende Summe ist auf maximal 10.000 Euro beschränkt. 

Offizielle Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de

In Rostock ist das BAföG beim Studentenwerk beantragbar: www.studentenwerk-rostock.de

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