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Unfallversicherung
Studierende (ordentlich Immatrikulierte) sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Dieses gilt auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Universität.
Daher sind alle Unfälle unverzüglich mit der Unterschrift des Sicherheitsbeauftragen Ihrer Fakultät im Studentensekretariat zu melden. Das notwendige Formular finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Unfallanzeige für Studierende finden Sie hier.
Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung für die Universität Rostock ist die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.
Kontakt:
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 51 81 - 0
Fax: 0385 / 51 81 - 111
postfach(at)unfallkasse-mv.de
www.unfallkasse-mv.de
Gasthörer, Seniorenstudenten oder Teilnehmer an Ferienkursen oder Teilnehmer an Kursen, die auf Hochschulzulassung vorbereiten, sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in der Broschüre "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen" die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben wird. (www.dguv.de)
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