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Wechsel des Studienganges bzw. -faches
Studenten der Universität Rostock, die ein Studienfach oder den Studiengang wechseln möchten, müssen sich nicht erst exmatrikulieren, sondern stellen einen entsprechenden Antrag im Studentensekretariat.
Zulassungsfreie Studiengänge
Wer in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. ein zulassungsfreies Studienfach wechseln möchte, stellt im Studentensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel (mit Leporello, soweit bereits vorhanden). Der Antrag kann bis spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Umschreibungen in ein 1. Fachsemester können für die meisten Studiengänge nur zum jeweiligen Wintersemester erfolgen (Ausnahmen finden Sie hier).
Besondere Hinweise für das Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2012/2013
Können bisher erbrachte Studienleistungen für ihren neu gewählten Studiengang / ihr neu gewähltes Studienfach angerechnet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in ein höheres Fachsemester einzuschreiben. Den Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen für den gewählten Studiengang bzw. das Studienfach stellt der zuständige Studienfachberater bzw. das zuständige Prüfungsamt aus.
Studenten der Universität Rostock, die ein zulassungsfreies Masterstudium anstreben, stellen bitte einen Antrag auf Umschreibung zum Zweitstudium. Fügen Sie bitte dem Antrag zusätzlich eine Bestätigung des entsprechenden Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen bei.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer muss man sich in jedem Fall vorher form- und fristgemäß bewerben.
Besondere Hinweise für das Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2012/2013
Können bisher erbrachte Studienleistungen für ihren neu gewählten Studiengang / ihr neu gewähltes Studienfach angerechnet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich für den Einstieg in ein höheres Fachsemester zu bewerben. (Bewerbung für ein höheres Fachsemester).
Für den Einstieg in ein höheres Fachsemester ist in der Regel der Bewerbung bzw. dem Antrag auf Studiengangwechsel der Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen für den gewählten Studiengang bzw. das Studienfach vorzulegen. Ansprechpartner hierfür sind die zuständigen Studienfachberater bzw. das zuständige Prüfungsamt.
Ansonsten ist eine Online-Bewerbung zum 1. Fachsemester erforderlich (Achtung! Nur zum jeweiligen Wintersemester möglich!).
Im Falle einer Zulassung kann die Umschreibung vorgenommen werden. Beachten Sie bitte, dass die Umschreibung (speziell zum Sommersemester) nur erfolgen kann, wenn für alle Studienfächer eines Studienganges (Lehrämter, 2-Fach-Bachelor) die Umschreibung möglich ist.
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