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Was genau bedeutet "NC"?

Was bedeutet eigentlich Numerus Clausus (NC) und was verbirgt sich dahinter?
Zu deutsch heißt "numerus clausus" etwa "die Anzahl ist begrenzt" und bedeutet im universitären Bereich, dass für einen Studiengang bzw. ein Studienfach pro Studienjahr nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.

Es wird unterschieden zwischen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (ÖNC) und einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung (über Hochschulstart). Erstgenannte gilt nur für die jeweilige Universität. Bewerbungen müssen an diese gerichtet sein. Letztgenannte gilt für alle Studienorte dieses Fachs. Bewerbungen müssen an  Hochschulstart gerichtet werden.

Bei grundständigen Studiengängen der Universität Rostock sind bei örtlicher Zulassungsbeschränkung die Abiturnote und die Noten der letzten vier Schulhalbjahre die Auswahlkriterien. Daraus wird eine Zulassungsnote gebildet. Diese setzt sich zu 90 % aus der Abiturnote und zu 10 % aus der Einzelnoten aller Fächer* zusammen. Nur ein geringer Anteil der Plätze (20 %) wird nach Wartezeit vergeben. Als Wartezeit zält die Zeit, die seit dem Abitur vergangen ist (bis zur Einschreibung) abzüglich der Zeit, die man bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war.  

Da nicht alle Bewerber, die im Hauptverfahren eine Zulassung erhalten, den Studienplatz auch tatsächlich annehmen, werden die nach dem Hauptverfahren nicht besetzten Plätze automatisch in einer weiteren Zulassungsrunde, dem sogenannten Nachrückverfahren, vergeben. Es kommt also vor, dass Bewerber zunächst eine Absage erhalten, dann aber nach einigen Wochen doch zugelassen werden.

 

* Folgende Fächer finden dabei Berücksichtigung: Deutsch, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache, Geschichte, Sport, Kunst/ Musik, Religion/Ethik/Philosophie, ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach, Mathematik, Physik, Chemie und Biologie.

Auswahlgrenzen

Übersichten über das aktuelle Zulassungsverfahren finden Sie hier: Auswahlgrenzen.

Beachten Sie, dass für die Einschätzung Ihrer Zulassungschancen die Werte nach dem NACHRÜCKVERFAHREN entscheidend sind.

Erklärung an einem Beispiel

Im Fach Biowissenschaften stehen 105 Plätze zur Verfügung. Im Wintersemester 2010/11 hatte die Universität Rostock 1057 Bewerber auf diese Plätze. 80 % der Plätze wurden nach der Zulassungsnote vergeben. Diese setzt sich zu 90 % aus der Abiturnote und zu 10 % aus den Einzelnoten aller Fächer* der letzten vier Halbjahre vor dem Abitur zusammen. Der letzte Bewerber, der hier einen Platz nach dem Nachrückverfahren erhielt, hatte eine Zulassungsnote von 2,54.


Außerdem werden 20 % der Plätze unter Berücksichtigung der Wartesemester vergeben. (Achtung: Studienzeiten werden nicht als Wartesemester angerechnet).

Hier hat der letzte Bewerber, der in der Wartesemesterquote zugelassen wurde, eine Anzahl von 4 Wartesemestern, mit einem gleichzeitigen Durchschnitt von 3,4.

Das ist der Wert in der letzten Spalte der Tabelle - NC Wartesemester: 4 (3,4)

 

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