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Allgemeine Informationen

Studiengang/-fach British and American Transcultural Studies
Abschluss (Grad) Master of Arts
Studienform weiterführender Studiengang
Fachtyp Studiengang, nicht kombinierbar
Unterrichtssprache Deutsch
Hinweise für Studieninteressierte aus dem Ausland
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn jeweils zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)
Fakultät Philosophische Fakultät
Studienfeld/-er Sprach-/ Geisteswissenschaften
Link zum Fach www.iaa.uni-rostock.de
Zulassungsmodus zum 1. Semester Einschreibung
Zulassungmodus für Interessierte/Bewerber aus dem Ausland Bewerbung;
Es gelten spezielle Regelungen. Nähere Hinweise finden Sie hier
Besondere Hinweise Es müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe Prüfungsordnung).
Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock Promotion
   

Einschreibung

Für diesen Studiengang/-fach besteht keine Zulassungsbeschränkung, eine Bewerbung ist daher nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt online vom 1. August bis zum 30. September (bei Studienbeginn zum Sommersemester vom 1. Februar bis 31. März).

Zugangsvoraussetzungen:

(1)     Als generelle Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang British and American Transcultural Studies an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nachzuweisen.

(2)     Der Zugang zum Masterstudiengang British and American Transcultural Studies an der Universität Rostock ist an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:

Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 60 Leistungspunkten im Gebiet der Anglistik/Amerikanistik ist zu erbringen.

2.        Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen im ersten berufsqualifizierenden Abschluss mindestens die Note „gut“ erreicht haben.  

3.        Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Muttersprachlerinnen/ Muttersprachler sind von der Nachweispflicht befreit.

4.        Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Als Nachweis gelten die DSH 2 und TestDaF TDN 4-5 oder äquivalente Nachweise. Muttersprachlerinnen/ Muttersprachler sind von der Nachweispflicht befreit.

(3)     Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 ist unter Vorlage beglaubigter Kopien der entsprechenden Zeugnisse mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang nachzuweisen. Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung ausreichender Deutschkenntnisse gemäß Absatz 2 Punkt 4 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.

(4)     Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, richtet sich das Zulassungsverfahren nach der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (URZS) in der jeweils gültigen Fassung.

(5) Es können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eines der Kriterien unter Absatz 2 nicht erfüllen, sofern sie eine besondere Eignung für das Masterstudium erwarten lassen. Entsprechende Immatrikulationsanträge sind von einem Schreiben (eine Seite) zu begleiten, in dem dargelegt wird, warum man sich für den Studiengang entschieden hat und sich dafür geeignet hält. Die Anträge werden dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.

(6) Die Absolvierung eines Auslandsaufenthaltes in einem englischsprachigen Land vor Aufnahme des Masterstudiums ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen und kann bei der Bewerbung berücksichtigt werden.

 

Gegenstand und Ziel des Studiums

Der forschungsorientierte Masterstudiengang beinhaltet das Studium der englischen Sprache und der anglophonen Literaturen und Kulturen in ihrer geschichtlichen Entwicklung und ihrer gegenwärtigen Vielfalt.

Vertiefungmodule werden in den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturstudien angeboten.

In einem Praxismodul werden die theoretischen und methodischen Kenntnisse auf die wissenschaftliche Analyse komplexer kultureller Phänomene und Prozesse angewandt und vertieft.

Der Abschluss zielt auf ein breites Spektrum von Berufsbildern und Berufsfeldern in Wissenschaft und Bildung, Kulturmanagement, Marketing und Tourismus sowie Öffentlichkeitsarbeit und Medien.

Beratung (ASC)

Allgemeine Studienberatung & Careers Service Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981253 oder -4981252
E-Mail: studienberatung(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Ansprechpartner für Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung
Studentensekretariat der Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981230
E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de 
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Studienfachberatung

Studienfachberatung

Heidemarie Adam
August-Bebel-Straße 28
18051 Rostock
heidemarie.adam(at)uni-rostock.de
0381-498 2589

Katja Schmidt
katja.schmidt(at)uni-rostock.de
0381-498 2587

Anrechnungsbescheide:

Beate Rudlof
beate.rudlof(at)uni-rostock.de
0381-498 2831

Weitere Informationen

Genauere Informationen zum Studiengang/-fach, seinen Inhalten, Ordnungen und Ansprechpartnern finden Sie hier: http://www.iaa.uni-rostock.de/studium/studienordnungen-formulare/

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