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Germanistik (M.A.)
Allgemeine Informationen
| Studiengang/-fach | Germanistik |
| Abschluss (Grad) | Master of Arts (M.A.) |
| Studienform | weiterführendes Studium |
| Fachtyp | Studiengang, nicht kombinierbar |
| Unterrichtssprache | Deutsch Hinweise für Studieninteressierte aus dem Ausland |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät |
| Studienfeld/-er | Sprach-/ Geisteswissenschaften |
| Link zum Fach | www.germanistik.uni-rostock.de |
| Zulassungsmodus zum 1. Semester | Einschreibung |
| Besondere Hinweise | Es müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe Prüfungsordnung). |
| Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock |
Promotion |
Einschreibung
Für diesen Studiengang/-fach besteht keine Zulassungsbeschränkung, eine Bewerbung ist daher nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt online vom 1. August bis zum 30. September (für das Wintersemester) und vom 1. Februar bis zum 31. März (für das Sommersemester).
Zugangsvoraussetzungen:
(1) Als generelle Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Germanistik an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium der Germanistik nachzuweisen.
(2) Der Zugang zum Masterstudiengang Germanistik an der Universität Rostock ist an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
1. Der erste Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder Erste Staatsprüfung für Lehrämter) ist in einem Studiengang der Fachrichtung Germanistik (Erstfach oder Zweitfach) nachzuweisen.
2. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Als Nachweis gelten die DSH 2 und TestDaF TDN 4-5 oder äquivalente Nachweise. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von dieser Nachweispflicht befreit.
(3) Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 ist unter Vorlage beglaubigter Kopien der entsprechenden Zeugnisse mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang nachzuweisen. Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung anderer ausreichender Sprachkenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 2 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.
(4) Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, richtet sich das Zulassungsverfahren nach der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (URZS) in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Es können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eines der Kriterien unter Absatz 2 nicht erfüllen, sofern sie eine besondere Eignung für das Master-Studium erwarten lassen. Entsprechende Immatrikulationsanträge sind von einem Schreiben (eine Seite) zu begleiten, in dem dargelegt wird, warum man sich für den Studiengang entschieden hat und sich für geeignet hält. Die Anträge werden dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.
Gegenstand und Ziel des Studiums
Die Studierenden eignen sich wissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsmethoden in den Bereichen deutsche Sprache und Literatur an.
Sprache und Literatur sollen begreifbar gemacht werden in ihren historischen, kulturellen, sozialen und regionalen Zusammenhängen und Differenzierungen.
Außerdem wird der Blick auf die Bedingungen moderner Kommunikation und Medienkultur gelenkt. In speziellen Lehrveranstaltungen werden die Studierenden mit Theorien und Techniken der Verarbeitung und Präsentation von Informationen vertraut gemacht. Im Rahmen der Interdisziplinären Studien erlangen sie über das Fachstudium hinaus Einblicke in andere wissenschaftliche Disziplinen, die sie selbst wählen können.
Beratung (ASC)
Allgemeine Studienberatung & Careers Service Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981253 oder -4981252
E-Mail: studienberatung(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Ansprechpartner für Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung
Studentensekretariat der Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981230
E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Studienfachberatung
Institut für Germanistik
Dorothea Arnold
August-Bebel-Straße 28
18051 Rostock
Tel.: 0381- 498 2577 oder 2573
E-Mail: dorothea.arnold2(at)uni-rostock.de
Anne Zastrow M.A.
Tel.: +49 (0) 381 498 2573
E-Mail: anne.zastrow2(at)uni-rostock.de
Prof. Dr. Hella Ehlers
Tel.: 0381 - 498 2570
E-Mail: hella.ehlers(at)uni-rostock.de
Prof. Dr. Petra Ewald
Tel: 0381 - 498 2573
E-Mail: petra.ewald(at)uni-rostock.de
Dr. Jan Cölln
Tel: 0381 - 498 2572
E-Mail: jan.coelln(at)uni-rostock.de
Weitere Informationen
Genauere Informationen zum Studiengang/-fach, seinen Inhalten, Ordnungen und Ansprechpartnern finden Sie hier: https://www.phf.uni-rostock.de/institut/igerman/studium-plaene.html
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