Link: Suche und Kontakt
[Beginn des Inhalts]
Geschichte (M.A.)
Allgemeine Informationen
| Studiengang/-fach | Geschichte |
| Abschluss (Grad) | Master of Arts (M.A.) |
| Studienform | weiterführendes Studium |
| Fachtyp | Studiengang, nicht kombinierbar |
| Unterrichtssprache | Deutsch Hinweise für Studieninteressierte aus dem Ausland |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät |
| Studienfeld/-er | Sprach-/ Geisteswissenschaften |
| Link zum Fach | www.phf.uni-rostock.de |
| Zulassungsmodus zum 1. Semester | Einschreibung |
| Besondere Hinweise | Es müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe Prüfungsordnung). |
| Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock | Promotion |
Einschreibung
Für diesen Studiengang/-fach besteht keine Zulassungsbeschränkung, eine Bewerbung ist daher nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt online vom 1. August bis zum 30. September (für das Wintersemester) und vom 1. Februar bis zum 31. März (für das Sommersemester).
Zugangsvoraussetzung:
(1) Als generelle Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Historische Wissenskulturen an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium der Geschichte nachzuweisen.
(2) Der Zugang zum Masterstudiengang Historische Wissenskulturen an der Universität Rostock ist an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
1. Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 60 Leistungspunkten im Gebiet der Geschichte ist zu erbringen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
2. Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen im ersten berufsqualifizierenden Abschluss mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
3. Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von der Nachweispflicht befreit.
4. Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen über das Latinum verfügen.
5. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Muttersprachlerinnen/ Muttersprachler sind von der Nachweispflicht befreit.
(3) Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 ist unter Vorlage beglaubigter Kopien der entsprechenden Zeugnisse mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang nachzuweisen. Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung anderer ausreichender Sprachkenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 3 bis 5 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.
(4) Soll das Masterstudium im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden und liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, richtet sich das Zulassungsverfahren nach der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (URZS) in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Es können auch Bewerberinnen/Bewerber zugelassen werden, die eines der Kriterien Nr. 1 bis 5 unter Absatz 2 nicht erfüllen, sofern sie eine besondere Eignung für das Master-Studium erwarten lassen. Entsprechende Immatrikulationsanträge sind von einem Schreiben (eine Seite) zu begleiten, in dem dargelegt wird, warum man sich für den Studiengang entschieden hat und sich dafür geeignet hält. Die Anträge werden dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.
Gegenstand und Ziel des Studiums
Ziel des Studienganges ist die Vermittlung der Historizität und Kulturgebundenheit von Wissen. Die Studierenden werden zunächst befähigt, Wissen als zeitspezifisches Ergebnis sozialer Kommunikationsprozesse in Bezug auf dessen Genese, Kontexte und Trägerschaften sowie dessen soziale Weitergabe, Geltung und Reichweite zu analysieren, um dann unter systematischer Anleitung zu einer Masterarbeit geführt zu werden.
Gegenwärtig gibt es dabei drei Forschungsschwerpunkte:
1. Medien des Wissens: Überlieferungen, Lebenswelten
2. Träger des Wissens: Gruppen, Institutionen
3. Praktiken des Wissens: Öffentlichkeiten, Vermittlung
Mit dem Master Historische Wissenskulturen kann man in einschlägige Historikerberufe wie Archivar, Bibliothekar oder Dokumentar einsteigen.
Der Abschluss zielt auf ein großes Spektrum von Berufsbildern und Berufsfeldern, zu denen neben einer wissenschaftlichen Laufbahn in Studium und Lehre auch das gesamte Feld der außerschulischen Bildungsberufe in der Weiterbildung und die Planung, Evaluation und begleitende Forschung in den Bereichen Politik, Medien, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit zählen.
Beratung (ASC)
Allgemeine Studienberatung & Careers Service Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981253 oder -4981252
E-Mail: studienberatung(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Ansprechpartner für Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung
Studentensekretariat der Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981230
E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Studienfachberatung
Historisches Institut
Dr. Manfred Jatzlauk
August-Bebel-Straße 28
18051 Rostock
Tel.: 0381-498 2712 oder 2718
E-Mail: manfred.jatzlauk(at)uni-rostock.de
Prof. Dr. Wolfgang-Eric Wagner
Tel.: 0381-498 2721
E-Mail: wolfgang-eric.wagner(at)uni-rostock.de
[Ende des Inhalts]







