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Allgemeine Informationen

Studiengang/-fach Mathematik
Abschluss (Grad) Master of Science
Studienform weiterführendes Studium
Fachtyp Studiengang, nicht kombinierbar
Unterrichtssprache Deutsch
Hinweise für Studieninteressierte aus dem Ausland
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)
Fakultät Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Studienfeld/-er Mathematik/ Naturwissenschaften
Link zum Fach www.mathnat.uni-rostock.de
Zulassungsmodus zum 1. Semester Einschreibung
Besondere Hinweise Es müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe Prüfungsordnung).
Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock Promotion

Einschreibung

Für diesen Studiengang/-fach besteht keine Zulassungsbeschränkung, eine Bewerbung ist daher nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt online vom 1. August bis zum 30. September (für das Wintersemester) und vom 1. Februar. bis zum 31. März (für das Sommersemester).

(1)   Als generelle Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Mathematik an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium der Fachrichtung Mathematik nachzuweisen.

(2)   Der Zugang zum Masterstudiengang Mathematik an der Universität Rostock ist an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden, die sich je nach Wahl der Studienrichtung Mathematik oder Technomathematik unterscheiden:

1.        Für die Studienrichtung Mathematik ist der Nachweis des Erwerbs von mindestens 120 Leistungspunkten im Gebiet der Mathematik aus dem Studium zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringen. Für die Studienrichtung Technomathematik ist der Nachweis des Erwerbs von mindestens 108 Leistungspunkten im Gebiet der Mathematik und mindestens 24 Leistungspunkten in einem ingenieurwissenschaftlichen Gebiet aus dem Studium zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

2.        Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen. Als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse gilt an der Universität Rostock ein Zertifikat über die Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder ein mindestens einjähriger Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Raum oder äquivalente Leistungen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von dieser Nachweispflicht befreit.

3.        Ausländische Studienbewerberinnen/Studienbewerber haben ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse gilt an der Universität Rostock für Studienangebote der Naturwissenschaften generell die Niveaustufe DSH-1 oder ein mindestens dreijähriger Aufenthalt im deutschsprachigen Raum oder äquivalente Leistungen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von dieser Nachweispflicht befreit.

(3)   Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 ist unter Vorlage beglaubigter Kopien der entsprechenden Zeugnisse mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang nachzuweisen. Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung anderer ausreichender Sprachkenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 2 und Nr. 3, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.

(4)   Soll das Masterstudium im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden und liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, richtet sich das Zulassungsverfahren nach der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (URZS) in der jeweils gültigen Fassung.

(5)   Es können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eines der Kriterien unter Absatz 2 nicht erfüllen, sofern sie eine besondere Eignung für das Masterstudium erwarten lassen. Entsprechende Immatrikulationsanträge sind von einem Schreiben (eine Seite) zu begleiten, in dem dargelegt wird, warum man sich für den Studiengang entschieden hat und sich dafür geeignet hält. Die Anträge werden dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.

 

Gegenstand und Ziel des Studiums

Der Master-Studiengang Mathematik lässt zwei differenzierte Studienrichtungen zu:

- Mathematik
- Technomathematik mit den Spezialisierungen Informatik, Elektrotechnik, Maschinenbau


Beide Studienrichtungen vermitteln fundierte mathematische Kenntnisse und grundlegende Kenntnisse in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fach. Die Studierenden werden zu einer interdisziplinären, wissenschaftlichen Arbeitsweise befähigt. Der Studiengang wurde in Zusammenarbeit mit den Ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten entwickelt und ist forschungsorientiert.

Beratung (ASC)

Allgemeine Studienberatung & Careers Service Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981253 oder -4981252
E-Mail: studienberatung(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Ansprechpartner für Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung
Studentensekretariat der Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981230
E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de 
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Studienfachberatung

Prof. Dr. Uwe Hamann
Ulmenstraße 69, Haus 3, Raum 325
18057 Rostock
Tel.: 0381 - 498 6650
E-Mail: uwe.hamann(at)uni-rostock.de

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Zusatzinformationen

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