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Philosophie des Sozialen (M.A.)
Allgemeine Informationen
| Studiengang/-fach | Philosophie |
| Abschluss (Grad) | Master of Arts (M.A.) |
| Studienform | weiterführendes Studium |
| Fachtyp | Studiengang, nicht kombinierbar |
| Unterrichtssprache | Deutsch Hinweise für Studieninteressierte aus dem Ausland |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | jeweils zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät |
| Studienfeld/-er | Sprach-/ Geisteswissenschaften |
| Link zum Fach | www.iph.uni.rostock.de |
| Zulassungsmodus zum 1. Semester | Einschreibung |
| Besondere Hinweise | Es müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe Prüfungsordnung). |
| Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock | Promotion |
Einschreibung Master
Für diesen Studiengang/-fach besteht keine Zulassungsbeschränkung, eine Bewerbung ist daher nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt online vom 1. August bis zum 30. September oder für das Sommersemester vom 01. Februar bis zum 31. März.
Studienvoraussetzungen:
(1) Als generelle Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Philosophie an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium der Philosophie oder anderer geistes- bzw. kulturwissenschaftlicher Fächer nachzuweisen.
(2) Der Zugang zum Masterstudiengang Philosophie an der Universität Rostock ist an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
1. Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 24 Leistungspunkten im Gebiet der Theoretischen Philosophie und mindestens 24 Leistungspunkten im Gebiet der Praktischen Philosophie ist zu erbringen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
2. Ausländische Studienbewerberinnen/Studienbewerber müssen Deutsch-kenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Als Nachweis gelten die DSH 3 und TestDaF TDN 5 oder äquivalente Nachweise. Muttersprachlerinnen/ Muttersprachler sind von der Nachweispflicht befreit.
(3) Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 ist unter Vorlage beglaubigter Kopien der entsprechenden Zeugnisse mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang nachzuweisen. Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung anderer ausreichender Sprachkenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 2 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.
(4) Soll das Masterstudium im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden und liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, richtet sich das Zulassungsverfahren nach der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (URZS) in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Es können auch Bewerberinnen/Bewerber zugelassen werden, die eines der Kriterien unter Absatz 2 nicht erfüllen, sofern sie eine besondere Eignung für das Masterstudium erwarten lassen. Entsprechende Immatrikulationsanträge sind von einem Schreiben (eine Seite) zu begleiten, in dem dargelegt wird, warum man sich für den Studiengang entschieden hat und sich dafür geeignet hält. Die Anträge werden dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.
Gegenstand und Ziel des Studiums
Ein Studium der Philosophie erlaubt die problemorientierte Aneignung des Bildungshintergrundes der europäischen Geistesgeschichte, trainiert selbstständiges und kritisches Denken (Reflexion und Argumentation), schult die Kompetenz zur strukturierten Vermittlung abstrakter Inhalte und fördert die Fähigkeit zur Kommunikation, Moderation und Mediation. Der M.A.-Studiengang Philosophie mündet in einen berufsoffenen akademischen Abschluß, der - ohne auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld festgelegt zu sein - einerseits die Absolventen zu wissenschaftlicher Arbeit qualifiziert, sie andererseits außerhalb des wissenschaftlichen Umfelds auf besondere Weise zur Reflexion von Prämissen, zur argumentativen Diskussion sowie zum Erarbeiten rationaler Lösungen in komplexen Entscheidungssituationen befähigt.
Beratung (ASC)
Allgemeine Studienberatung & Careers Service Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981253 oder -4981252
E-Mail: studienberatung(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Ansprechpartner für Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung
Studentensekretariat der Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981230
E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Studienfachberatung
Dr. Andris Breitling
August-Bebel-Str. 28
18055 Rostock
Tel.: 0381 - 498 2811
E-Mail: andris.breitling(at)uni-rostock.de
Weitere Informationen
Genauere Informationen zum Studiengang/-fach, seinen Inhalten, Ordnungen und Ansprechpartnern finden Sie hier: http://www.iph.uni-rostock.de/Studium.5.0.html
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