Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Physik (M.Sc.)

Allgemeine Informationen

Studiengang/-fach Physik
Abschluss (Grad) Master of Science (M.Sc.)
Studienform weiterführendes Studium
Fachtyp Studiengang, nicht kombinierbar
Unterrichtssprache Deutsch
Hinweise für Studieninteressierte aus dem Ausland
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)
Fakultät Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Studienfeld/er Mathematik/ Naturwissenschaften
Link zum Fach http://www.physik.uni-rostock.de/physik-studium/studiengaenge/master-physik/
Zulassungsmodus zum 1. Semester
Einschreibung
Besondere Hinweise Es müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe Prüfungsordnung).
Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock Promotion
   

Einschreibung

Für diesen Studiengang/-fach besteht keine Zulassungsbeschränkung, eine Bewerbung ist daher nicht erforderlich. Die Einschreibung erfolgt online vom 1. August bis zum 30. September (für das Wintersemester) und vom 1. Februar bis zum 31. März (für das Sommersemester).

Zugangsvoraussetzungen:

(1)     Als generelle Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Physik an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium der Physik oder ein äquivalenter Abschluss nachzuweisen.

(2)     Der Zugang zum Masterstudiengang Physik an der Universität Rostock ist an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:

1.       Der Nachweis von mindestens 25 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Theoretischen Physik, 25 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Mathematik und 40 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Experimentellen Physik mit dem ersten Hochschulabschluss.

2.       Ausreichende Englischkenntnisse entsprechend dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder ein äquivalenter Nachweis, was zum Beispiel mit dem Abitur gegeben ist. Die geforderten Kenntnisse können durch den erfolgreichen Abschluss eines durch das Sprachenzentrum der Universität angebotenen Moduls Englisch-Vertiefungsstufe I, durch einen äquivalenten Sprachtest (z.B. 55 % der in dem jeweils gültigen TOEFL zu erreichenden Punktzahl), oder einen mindestens einjährigen Aufenthalt in einem englischsprachigen Land nachgewiesen werden. Vom Nachweis ausgenommen sind Muttersprachler und Muttersprachlerinnen.

3.       Für Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse die Niveaustufe DSH-1 (oder eine äquivalente Niveaustufe) oder ein mindestens dreijähriger Auslandsaufenthalt im deutschsprachigen Raum. Vom Nachweis ausgenommen sind Muttersprachler und Muttersprachlerinnen.

(3)     Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 ist unter Vorlage beglaubigter Kopien der entsprechenden Zeugnisse mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang nachzuweisen. Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung anderer ausreichender Sprachkenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 2 und 3 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag nach den Empfehlungen des Sprachenzentrums der Universität Rostock.

 (4)     Soll das Masterstudium im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden und liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, richtet sich das Zulassungsverfahren nach der Satzung der Universität über die Zulassung zum Studium (URZS) in der jeweils gültigen Fassung.

(5)   Es können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eines der Kriterien unter Absatz 2 nicht erfüllen, sofern sie eine besondere Eignung für das Masterstudium erwarten lassen. Entsprechende Immatrikulationsanträge sind von einem Schreiben (eine Seite) zu begleiten, in dem dargelegt wird, warum man sich für den Studiengang entschieden hat und sich dafür geeignet hält. Die Anträge werden dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss kann die Einladung der Kandidatin/des Kandidaten zu einem klärenden Gespräch beschließen. Auch kann eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.

 

Gegenstand und Ziel des Studiums

Nach dem Bachelor-Studium kann man in einem weiteren zweijährigen Studium den akademischen Grad eines Masters of Science Physik (MSc Physik) erwerben. Dieses Studium erweitert die im voran gegangenen Bachelor-Studium angeeigneten inhaltlichen und methodischen Grundlagen des Faches. Die Ausbildung hat das Ziel, die Studierenden auf der Basis vermittelter Methoden- und Systemkompetenzen sowie unterschiedlicher wissenschaftlicher Sichtweisen zu eigenständiger Forschungsarbeit anzuregen. Die Studierenden lernen, komplexe Problemstellungen aufzugreifen und sie mit wissenschaft-lichen Methoden auch über die aktuellen Grenzen des Wissensstandes hinaus zu lösen.

Die gestufte Bachelor- und Masterausbildung löst den bisher angebotenen fünfjährigen Studiengang Physik-Diplom ab. Selbstverständlich ist gewährleistet, dass bereits begonnene Studien im Diplom-Studiengang ordnungsgemäß und ohne Nachteile zu Ende geführt werden können.

Beratung (ASC)

Allgemeine Studienberatung & Careers Service Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981253 oder -4981252
E-Mail: studienberatung(at)uni-rostock.de
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Ansprechpartner für Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung
Studentensekretariat der Universität Rostock
Parkstraße 6, 18057 Rostock
Tel: 0381-4981230
E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de 
Sprechzeiten: Di und Do 9-12 und 14-17 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Studienfachberatung

Dr. rer. nat. habil. Thomas Bornath

Wismarsche Str. 43-45, Raum 109
18057 Rostock
Tel.: 0381 498 6915
E-Mail: studienberatung.physik(at)uni-rostock.de

Weitere Informationen

Genauere Informationen zum Studiengang/-fach, seinen Inhalten, Ordnungen und Ansprechpartnern finden Sie hier: http://www.physik.uni-rostock.de/physik-studium/studiengaenge/master-physik/

 

Nach oben

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben