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Lehramt für Sonderpädagogik

Bei der Analyse der Bedarfsentwicklung für die einzelnen Unterrichtsfächer ergeben sich folgende Tendenzen für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Referat VII 216/2P), wobei insbesondere für die Regionalschulen und Gymnasien die „Bedarfsfächer“ und „Überhänge“ ausgewiesen sind (bezogen auf das Angebot der Universität Rostock):

Lehrkräfte an Förderschulen                         

Ab Schuljahr 2010/2011wird es einen konstanten Einstellungskorridor geben. Zukünftig werden sonderpädagogisch ausgebildete Lehrer im Rahmen der Inklusion auch an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden.

Selbsterkundungsverfahren cct-germany

Achtung: Das Lehramtsstudium unterliegt momentan starken Veränderungen. Auf der Grundlage des am 4.07.2011 verabschiedeten neuen Lehrerbildungsgesetzes werden sich fortlaufend Struktur und Inhalte des Studiums ändern.

NEU: Ab WS 2012/13 ist die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens - www.cct-germany.de - obligatorische Voraussetzung für die Immatrikulation für ein Lehramtsstudium.

Was bringt mir das Verfahren?

Die Selbsterkundung wird Ihnen helfen, mehr Klarheit darüber zu gewinnen, ob Sie für den Lehrerberuf geeignet sind, in fachlicher und persönlichkeitsbezogener Hinsicht. Sie unterstützt Sie bei Ihrer Reflexion im Hinblick auf die realen Anforderungen und Tätigkeitsschwerpunkte des Berufes.

Bitte beachten Sie vor Durchführung des Tests folgende Hinweise:

 

Lehramt für Sonderpädagogik (270 LP)

Teilstudien Bereiche Umfang
Bildungswissenschaften,
Allgemeine Erziehungswissenschaft, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie, Sonderpädagogik 60 LP
Ein allgemeinbildendes Fach




oder
Deutsch, Biologie, Englisch, Evangelische Religion, Geschichte, Mathematik, Musik*,
Sport**
60 LP
Grundschulpädagoik Grundschuldeutsch
(30 LP)
Grundschulmathematik
(30 LP)
sowie deren Fachdidaktiken
60 LP
zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ihre Fachdidaktiken Verhaltengestörtenpädagogik,
Sprachbehindertenpädagogik,
Lernbehindertenpädagogik,
Geistigbehindertenpädagogik
120 LP
(60 LP je Fach)
Praktika
(insg. 15 Wochen)
Sozialpraktikum (3 Wo),
Orientierungspraktikum (3 Wo),
Hauptpraktikum I an Förderschulen und
Hauptpraktikum II an inklusiven/ integrativen Schulen
(9 Wo)
15 LP
Abschlussarbeit Zulassung nach dem Erwerb von 180 LP
bis zu 50 Seiten
Verfassen spätestens im Prüfungssemester
15 LP

Legende

Achtung: Eine Verbindung von Lernbehinderten- mit Geistigbehindertenpädagogik ist nicht zulässig.

* Die Ausbildung für Musik erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater. Für dieses Fach ist eine Eignungsprüfung erforderlich.

** Für das Fach Sport ist eine Eignungsprüfung abzulegen.

Zulassungsbeschränkung

Das Fach Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt. Wer eine Zulassung für das Fach Sonderpädagogik erhalten hat, kann die sonderpädagogischen Fachrichtungen und das Allgemeinbildende Fach frei wählen.

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Zusatzinformationen

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