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Lehramt für Sonderpädagogik
Bei der Analyse der Bedarfsentwicklung für die einzelnen Unterrichtsfächer ergeben sich folgende Tendenzen für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Referat VII 216/2P), wobei insbesondere für die Regionalschulen und Gymnasien die „Bedarfsfächer“ und „Überhänge“ ausgewiesen sind (bezogen auf das Angebot der Universität Rostock):
Lehrkräfte an Förderschulen
Ab Schuljahr 2010/2011wird es einen konstanten Einstellungskorridor geben. Zukünftig werden sonderpädagogisch ausgebildete Lehrer im Rahmen der Inklusion auch an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden.
Selbsterkundungsverfahren cct-germany
Achtung: Das Lehramtsstudium unterliegt momentan starken Veränderungen. Auf der Grundlage des am 4.07.2011 verabschiedeten neuen Lehrerbildungsgesetzes werden sich fortlaufend Struktur und Inhalte des Studiums ändern.
NEU: Ab WS 2012/13 ist die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens - www.cct-germany.de - obligatorische Voraussetzung für die Immatrikulation für ein Lehramtsstudium.
Was bringt mir das Verfahren?
Die Selbsterkundung wird Ihnen helfen, mehr Klarheit darüber zu gewinnen, ob Sie für den Lehrerberuf geeignet sind, in fachlicher und persönlichkeitsbezogener Hinsicht. Sie unterstützt Sie bei Ihrer Reflexion im Hinblick auf die realen Anforderungen und Tätigkeitsschwerpunkte des Berufes.
Bitte beachten Sie vor Durchführung des Tests folgende Hinweise:
Lehramt für Sonderpädagogik (270 LP)
| Teilstudien | Bereiche | Umfang |
|---|---|---|
| Bildungswissenschaften, |
Allgemeine Erziehungswissenschaft, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie, Sonderpädagogik | 60 LP |
| Ein allgemeinbildendes Fach oder |
Deutsch, Biologie, Englisch, Evangelische Religion, Geschichte, Mathematik, Musik*, Sport** |
60 LP |
| Grundschulpädagoik | Grundschuldeutsch (30 LP) Grundschulmathematik (30 LP) sowie deren Fachdidaktiken |
60 LP |
| zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ihre Fachdidaktiken | Verhaltengestörtenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik |
120 LP (60 LP je Fach) |
| Praktika (insg. 15 Wochen) |
Sozialpraktikum (3 Wo), Orientierungspraktikum (3 Wo), Hauptpraktikum I an Förderschulen und Hauptpraktikum II an inklusiven/ integrativen Schulen (9 Wo) |
15 LP |
| Abschlussarbeit | Zulassung nach dem Erwerb von 180 LP bis zu 50 Seiten Verfassen spätestens im Prüfungssemester |
15 LP |
Legende
Achtung: Eine Verbindung von Lernbehinderten- mit Geistigbehindertenpädagogik ist nicht zulässig.
* Die Ausbildung für Musik erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater. Für dieses Fach ist eine Eignungsprüfung erforderlich.
** Für das Fach Sport ist eine Eignungsprüfung abzulegen.
Zulassungsbeschränkung
Das Fach Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt. Wer eine Zulassung für das Fach Sonderpädagogik erhalten hat, kann die sonderpädagogischen Fachrichtungen und das Allgemeinbildende Fach frei wählen.
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