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Immatrikulation (Einschreibung)

Die Immatrikulation (= Einschreibung) an der Universität Rostock erfolgt entsprechend der Immatrikulationsordnung vom 15. September 2004 innerhalb bestimmter Fristen.

 

Für zulassungsfreie Studiengänge ist jedem Studieninteressierten unter Beachtung der entsprechenden Voraussetzungen und unter Einhaltung der Fristen ein Studienplatz sicher.

 

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine vorherige Bewerbung erforderlich. Im Falle einer Zulassung werden die Immatrikulationsfristen im Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt.

 

Zur Immatrikulation ist ein persönliches Erscheinen des Studieninteressierten grundsätzlich nicht erforderlich.





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Zusatzinformationen

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