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Bewerbung für ausländische Studieninteressierte

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Universität Rostock interessieren.

 

Bevor Sie mit dem für Sie entsprechenden Bewerbungsverfahren beginnen, prüfen Sie bitte, ob Sie anhand Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation eine Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Rostock besitzen.
Die Datenbank anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ermöglicht eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem.

 

Ausländische Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung ...

... bewerben sich direkt an der Universität Rostock (nicht für Studiengänge Medizin und Zahnmedizin) online.

 

Ausländische Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ...

... richten ihre Bewerbung an uni-assist, wenn

  • sie ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat, Gaocao, o.ä.) im Ausland erworben haben und
  • sie bisher nur im Ausland studiert haben



Ausländische Studieninterssierte aus der EU / aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie in Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht zum genannten Personenkreis gehören, aber deren Familienangehörige, und die in Deutschland beschäftigt sind

... richten ihre Bewerbung an hochschulstart.de (ehemals Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS), wenn

  • sie sich für die Studiengänge Medizin oder Zahnmedizin interessieren. 

Ein Studium der Medizin und Zahnmedizin an der Universität Rostock setzt den Sprachnachweis DSH 2 voraus.

 ... richten ihre Bewerbung an uni-assist, wenn

  • sie sich für Bachelor- bzw. Lehramtsstudiengänge interessieren

 

 

Ausländische Studieninteressierte richten Ihre Bewerbung direkt an die Universität Rostock, ...

... wenn

  • sie sich für ein Promotions- oder Masterstudiengang interessieren
  • sie ein Absolvent von einem deutschen Studienkolleg sind 
  • sie sich für ein Gaststudium interessieren (nähere Infos beim Akademischen Auslandsamt)

Bewerbungsunterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsantrag (deutsche Version, englische Version
  • Zeugnis (beglaubigte Kopie), das in Ihrem Heimatland zum Universitätsstudium berechtigt mit einer deutschen oder englischen Übersetzung sowie
  • alle Universitätszeugnisse und -diplome in der Landessprache und in der deutschen oder englischen Übersetzung
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zentrale Mittelstufenprüfung mindestens Note "Gut", Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber – DSH 2 oder TestDaF mit einem für die beantragte Hochschulzulassung ausreichenden Ergebnis)

 

 

uni-assist

Seit November 2003 ist die Universität Rostock einem Bewerbungsverbund beigetreten, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist). Dort werden Ihre Bewerbungsunterlagen gegen ein Entgeld vorgeprüft.

Bewerbungsunterlagen, die direkt an die Universität Rostock geschickt werden, werden unbearbeitet an uni-assist weitergeleitet bzw. zurückgeschickt. 

 

Bewerbungsfristen

Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar d. J. für den Einstieg ins höhere Fachsemester und ausgewählte Masterstudiengänge

An der Universität Rostock gibt es zum Sommersemester keine Bewerbungsmöglichkeiten für grundständige Studiengänge zum 1. Fachsemester.

Wintersemester: 01. Mai bis 15. Juli d. J. für das erste und höhere Fachsemester 

 

beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und beglaubigte Kopien der Zeugnisübersetzungen

Die Universität Rostock verlangt beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse (in der Originalsprache) und zusätzlich beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse. Schicken Sie niemals die Originale von Ihren Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien.

 

Beglaubigung

Die Universität Rostock fordert eine amtlich beglaubigte Kopie der Zeugnisse. Amtlich bedeutet, dass eine öffentliche Behörde oder die Einrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original mit einem runden Stempel (Dienstsiegel) bestätigt.

Amtliche Beglaubigungen im Ausland können vorgenommen werden von:

  • Deutschen Botschaften und Konsulaten
  • der Schule oder Universität, die die Zeugnisse ausgestellt hat
  • einem Notar, der die Kopien mit dem Stempel der Apostille versieht

Amtliche Beglaubigungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen vorgenommen werden von:

  • einer deutschen, siegelführenden Behörde
  • einem Notar
  • einem in Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer
  • vom Konsulat oder von der Botschaft des Heimatlandes in Deutschland

 

Übersetzungen

Die Universität Rostock akzeptiert Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache. Alle Übersetzungen müssen von staatlich vereidigten Übersetzern stammen.

 

Unvollständig oder zu spät eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Unbeglaubigte Kopien oder Abschriften können nicht anerkannt werden.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen (in der Regel vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss) erhalten Sie im Ergebnis des Zulassungsverfahrens an der Universität Rostock einen Bescheid.

 

Kontakt bei Fragen zur Bewerbung

E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de

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Zusatzinformationen

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