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Ausländische Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

 

Ausländische Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Bildungsinländer und bewerben sich direkt an der Universität Rostock (nicht für Studiengänge Medizin und Zahnmedizin) online.

Als Bildungsinländer werden auch jene Ausländer und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben.

 

Bewerbung an der Universität Rostock (gilt für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge)

 

Immatrikulation an der Universität Rostock (gilt für alle zulassungsfreien Studiengänge)

 



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