Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Bewerbung direkt an der Universität Rostock

Zur Bewerbung direkt an der Universität Rostock sind folgende Bewerbungsunterlagen fristgerecht einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsantrag (deutsche Version, englische Version)
  • amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, die in Ihrem Heimatland zum Universitätsstudium berechtigtigen mit einer amtlich beglaubigten Kopie der deutschen oder englischen Übersetzung sowie
  • amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse und -diplome in der Landessprache und in der deutschen oder englischen Übersetzung
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zentrale Mittelstufenprüfung mindestens Note "Gut", Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber – DSH 2 oder TestDaF mit einem für die beantragte Hochschulzulassung ausreichenden Ergebnis)
  • bei Bewerbung zur Promotion - Bestätigung des Promotionsbetreuers

 

 

Hinweise zu Beglaubigungen

Die Universität Rostock verlangt beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse (in der Originalsprache) und zusätzlich beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse. Schicken Sie niemals die Originale von Ihren Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien.  

 

Beglaubigung

Die Universität Rostock fordert eine amtliche Beglaubigung. Amtlich bedeutet, dass eine öffentliche Behörde oder die Einrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original mit einem runden Stempel (Dienstsiegel) bestätigt.

Amtliche Beglaubigungen im Ausland können vorgenommen werden von:

  • Deutschen Botschaften und Konsulaten
  • der Schule oder Universität, die die Zeugnisse ausgestellt hat
  • einem Notar, der die Kopien mit dem Stempel der Apostille versieht

Amtliche Beglaubigungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen vorgenommen werden von:

  • einer deutschen, siegelführenden Behörde
  • einem Notar
  • einem in Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer
  • vom Konsulat oder von der Botschaft des Heimatlandes in Deutschland

 

Übersetzungen

Die Universität Rostock akzeptiert Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache. Alle Übersetzungen müssen von staatlich vereidigten Übersetzern stammen.

 

 

Bewerbungsfristen

Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar d. J. für den Einstieg ins höhere Fachsemester und ausgewählte Masterstudiengänge

An der Universität Rostock gibt es zum Sommersemester keine Bewerbungsmöglichkeiten für grundständige Studiengänge zum 1. Fachsemester.

Wintersemester: 01. Mai bis 15. Juli d. J. für das erste und höhere Fachsemester 

 

Unvollständig oder zu spät eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Unbeglaubigte Kopien oder Abschriften können nicht anerkannt werden.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen (in der Regel vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss) erhalten Sie im Ergebnis des Zulassungsverfahrens an der Universität Rostock einen Bescheid.

 

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben