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Hochschulzugang

Außerhalb der Bundesrepublik erworbene Hochschulzugangsberechtigung

Bevor Sie mit dem für Sie entsprechenden Bewerbungsverfahren beginnen, prüfen Sie bitte, ob Sie anhand Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation eine Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Rostock besitzen.

Die Datenbank anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ermöglicht eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem.

Studienkolleg

An der Universität Rostock gibt es kein Studienkolleg.


Erforderliche Sprachkenntnisse

Vorraussetzungen für eine Studienaufnahme an der Universität Rostock ist der Nachweis von ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Als Nachweis werden folgende Zertifikate an der Universität Rostock anerkannt:

  • Deutsche Sprachprüfung zum Hochschulzugang (DSH)
  • Zentrale Mittelstufenprüfung II (ZMP II) mit mindestens der Note "gut"
  • TestDaF

Übersicht Sprachnachweise

Die Übersicht der erforderlichen Sprachnachweise für den jeweiligen Studiengang finden Sie hier.

Studienvorbereitende Deutschkurse

Studienvorbereitende Deutschkurse wie Anfängerkurse, Grund- und Mittelstufenkurse werden an der Universität Rostock nicht angeboten. Bitte beachten Sie auch, dass die studienbegleitenden Deutschkurse, die das Sprachenzentrum der Universität Rostock für Austauschstudenten und andere eingeschriebene Studierende anbietet, für Studienbewerber nicht geeignet und nicht zugänglich sind.

 

Kontakt bei Fragen zum Deutschnachweis

E-Mail: studentensekretariat(at)uni-rostock.de


Beglaubigungen / Übersetzungen

Beglaubigungen

Die Universität Rostock fordert amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen.

Amtlich bedeutet, dass eine öffentliche Behörde oder die Einrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original mit einem runden Stempel (Dienstsiegel) bestätigt.

Amtliche Beglaubigungen im Ausland können vorgenommen werden von:

  • Deutschen Botschaften und Konsulaten
  • der Schule oder Universität, die die Zeugnisse ausgestellt hat
  • einem Notar, der die Kopien mit dem Stempel der Apostille versieht

Amtliche Beglaubigungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen vorgenommen werden von:

  • einer deutschen, siegelführenden Behörde
  • einem Notar
  • einem in Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer
  • vom Konsulat oder von der Botschaft des Heimatlandes in Deutschland

Übersetzungen

Die Universität Rostock akzeptiert Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache. Alle Übersetzungen müssen von staatlich vereidigten Übersetzern stammen.

 

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Zusatzinformationen

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