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Anspruch auf bevorzugte Zulassung

Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes (u. a. Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr) einen Studienplatz, ist die Studienaufnahme zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, wenn der Dienst nicht bis spätestens 31.10. d. J. endet. 

Können Sie den Studienplatz nicht annehmen, haben Sie bei Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs.

Diesen müssen Sie (form- und fristgerecht) als sog. Altabiturient durch eine erneute Bewerbung bei hochschulSTART.de geltend machen und die entsprechenden Nachweise beifügen.

Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter: www.hochschulSTART.de

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Zusatzinformationen

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