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Regeln zur bundesweiten Studienplatzvergabe
Die Studienplatzvergabe in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern erfolgt nach der Formel 20:20:60 .
20 % der Studienplätze werden durch hochschulSTART.de (ehemals ZVS) an die Abiturbesten (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) vergeben.
20% der Studienplätze werden durch hochschulSTART.de (ehemals ZVS) nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, abzüglich der Semester, für die an einer deutschen Hochschule eine Immatrikulation vorlag.
60% der Studienplätze werden durch die Hochschulen in eigenen Auswahlverfahren vergeben. (AdH- Auswahlverfahren der Hochschule) Die Regeln für die Vergabe der Studienplätze im Auswahlverfahren der Universität Rostock finden Sie in der Zulassungsordnung bzw. in der 1. Änderung der Zulassungsordnung für das Auswahlverfahren an der Universität Rostock für die hochschulstart.de-Studiengänge.
Die Studienplätze in den einzelnen Quoten werden zeitlich nacheinander vergeben, das heißt zuerst die Plätze in der Abiturbestenquote, danach die in der Wartezeitquote. Diese Plätze werden durch hochschulSTART.de vergeben.
Im Anschluss daran führt die Universität Rostock das Hochschulauswahlverfahren durch.
Auch für das Auswahlverfahren der Universität Rostock ist die Bewerbung über hochschulstart.de erforderlich. Eine gesonderte Bewerbung für das Auswahlverfahren der Hochschule direkt an der Universität Rostock ist ausgeschlossen.
Weitere Bewerbungsinformationen finden Sie auf der Homepage von hochschulSTART.de.
Das Informationsheft "hochschulSTART.de" (ehemals "ZVS info") erhalten Sie bei allen Gymnasien, Arbeitsagenturen und Studienberatungsstellen der Universitäten und Hochschulen.
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