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Losverfahren

Ein eventuelles Losverfahren findet an der Universität Rostock immer nur zum Wintersemester statt (nur 1. Fachsemester!) und wird erst durchgeführt, wenn das reguläre Zulassungsverfahren abgeschlossen wurde.

Dies bedeutet:


- für die Studiengänge mit örtlichem NC, dass alle Bewerber für den betreffenden Studiengang eine Zulassung erhalten haben und trotzdem noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.


- für die Studiengänge, die über hochschulstart.de (ehemals ZVS) vergeben werden (Medizin, Zahnmedizin), dass nach Abschluss des hochschulstart.de-Vergabeverfahrens (2. Nachrückverfahren Ende Oktober) noch Studienplätze frei bleiben sollten.


Die Bewerbung für das Losverfahren erfolgt ausschließlich online vom 01. bis 15. Oktober des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist).

 

Unterlagen brauchen nicht eingereicht zu werden.


Nicht zugelassene Bewerber erhalten keinen Bescheid. Im Falle einer Zulassung müssen die Bewerber davon ausgehen, dass die Lehrveranstaltungen zum Zeitpunkt der Immatrikulation bereits begonnen haben.


Beachten Sie hierbei für die hochschulstart.de-Studiengänge bitte, dass der Versand der endgültigen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen Ende September durch hochschulstart.de erfolgt. Diesen Bescheid sollten Sie bitte vorher abwarten.

Clearingverfahren

Zur Vergabe noch freier Studienplätze kann die Hochschule am Clearingverfahren, welches über hochschulStart ausgerichtet wird, teilnehmen. Hier werden noch nicht vergebene Studienplätze unter Bewerberinnen und Bewerbern verlost. Das Clearingverfahren steht zum Wintersemester 2013/14 allen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz erhalten haben.

Ein erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme am Clearingverfahren nicht verloren.

Die Universität Rostock kann erst nach Ablauf der Einschreibefristen entscheiden, in welchen Studiengängen noch Plätze frei sind und mit welchen Studiengängen sie am Clearingverfahren teilnehmen wird. 

Die Teilnahme ist unabhängig von einer vorherigen Teilnahme an der Koordinierung über hochschulstart.de (DOSV). 

Die Bewerbung für bis zu zwölf Studienplätze innerhalb eines Clearingverfahrens erfolgt ausschließlich zentral über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de Ende August (Clearing I) oder Ende September (Clearing II).

Beachten Sie bitte, dass keine erneute Registrierung notwendig ist, sofern Sie bereits registriert sind.

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