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nc-Werte Medizin / Zahnmedizin
20:20:60 – so lautet die Formel für die Studienplatzvergabe in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern. 20 Prozent der Studienplätze gehen an die „Abitur-Besten“, 20 Prozent werden nach Wartezeit vergeben und 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen durch ein eigenes Hochschulauswahlverfahren vergeben. Hierbei wird die Abiturnote durch zusätzliche Auswahlkriterien ergänzt.
Die Zulassungsordnung für das Auswahlverfahren der Universität Rostock finden sie hier.
Die Studienplätze in den einzelnen Quoten werden zeitlich nacheinander vergeben, das heißt zuerst die Plätze in der Abiturbestenquote, danach die in der Wartezeitquote. Diese Plätze werden durch hochschulstart.de (ehemals ZVS) vergeben.
Auswahlgrenzen der ZVS-Quoten zum jeweiligen Wintersemester:
Quote Abiturbesten http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3952
Quote Wartzeit http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3947
Im Anschluss daran führt die Universität Rostock das Hochschulauswahlverfahren durch. Gemäß der Zulassungsordnung wird hierfür eine Zulassungsnote (nicht Abiturdurchschnittsnote) gebildet (Formular zur Berechnung der Zulassungsnote).
Die Auswahlgrenzen im Auswahlverfahren der Hochschule lagen zum
Wintersemester 2012/2013
Medizin 1,9 (Zulassungsnote, Ortspräferenz 1)
Zahnmedizin 2,1(Zulassungsnote, Ortspräferenz 1)
für die Einladungen zum Auswahlgespräch lagen die Grenzen bei:
Medizin 1,9 (Zulassungsnote, Ortspräferenz 1)
Zahnmedizin 2,0 (Zulassungsnote, Ortspräferenz 1)
Wintersemester 2011/2012 für den Studiengang
Medizin 1,5 (Zulassungsnote, Ortspräferenz 2-3) - ohne Auswahlgespräch
Zahnmedizin 1,9 (Zulassungsnote)
für die Einladungen zum Auswahlgespräch lagen die Grenzen bei:
Medizin 1,8 (Zulassungsnote, Ortspräferenz 1)
Zahnmedizin 1,9 (Zulassungsnote, Ortspräferenz 1-3)
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