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Auswahlgrenzen für das Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2011/2012
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Zulassungsnote, mit der man im Wintersemester 2011/12 im Hauptverfahren (HV) bzw. im letzten Nachrückverfahren (NRV) in den betreffenden Studiengang bzw. Teilstudiengang zugelassen wurde. Bewerber mit schlechterer Zulassungsnote konnten weder im Hauptverfahren noch im Nachrückverfahren einen Platz erlangen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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