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Auswahlgrenzen für das Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2011/2012

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Zulassungsnote, mit der man im Wintersemester 2011/12 im Hauptverfahren (HV) bzw. im letzten Nachrückverfahren (NRV) in den betreffenden Studiengang bzw. Teilstudiengang zugelassen wurde. Bewerber mit schlechterer Zulassungsnote konnten weder im Hauptverfahren noch im Nachrückverfahren einen Platz erlangen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Übersicht nc-Werte für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer zum WS 2011/2012 nach dem Haupt- und Nachrückverfahren

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