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Regeln zum Auswahlverfahren örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge
Die Vergabe der Studienplätze in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt nach der Formel 20:80.
20 % der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, abzüglich der Semester, für die an einer deutschen Hochschule eine Immatrikulation vorlag.
80 % der Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens vergeben.
Hierfür wird duch die Universität Rostock eine Zulassungsnote errechnet, die sich aus der Abiturdurchschnittsnote und den Leistungen der in den letzten vier Halbjahren in der Oberstufe besuchten Kurse berechnet.
Das Auswahlverfahren ist in der Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium und den jeweiligen Änderungen (1. Änderung, 2. und 3. Änderung, 4. Änderung, 5. Änderung, 6. Änderung) geregelt. Die konkrete Berechnung der Zulassungsnote finden Sie im Anhang dieser Satzung.
Können im Hauptverfahren nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden bzw. werden nachträglich wieder Studienplätze frei, werden diese in Nachrückverfahren erneut vergeben.
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