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Bevorzugte Auswahl

 

Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes (u. a. Wehrdienst, Zivildienst, Erziehungszeiten, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr) einen Studienplatz, ist die Studienaufnahme zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, wenn der Dienst nicht bis spätestens 31.10. d. J. endet. 

Können Sie den Studienplatz nicht annehmen, haben Sie bei Dienstende einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs.

Dieser muss durch eine erneute Online-Bewerbung incl. Sonderantrag geltend gemacht werden.

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Zusatzinformationen

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