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Hinweise zu Sonderanträgen
Haben Sie bei der Online-Bewerbung einen Sonderantrag gestellt oder sich für die Aufnahme eines Zweitstudiums beworben, schicken Sie bitte das PDF-Dokument mit dem entsprechenden Sonderantragsformular (siehe unten) und den geforderten Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an das Studentensekretariat.
Dokumente werden im PDF-Format ausgegeben. Für die Ausgabe benötigen Sie einen entsprechenden Reader.
Beachten Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise zu den jeweiligen Anträgen!
Antrag auf Zweitstudium
Ein Antrag auf Zweitstudium kann gestellt werden, wenn ein Studium an einer anerkannten Hochschule im Bundesgebiet abgeschlossen wurde.
Die Auswahl erfolgt nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und nach den für die Bewerbung für ein weiteres Studium maßgeblichen Gründen.
Befindet sich ein Bewerber im Bewerbungszeitraum in der Abschlussphase seines Erststudiums, handelt es sich bei seinem angestrebten zweiten Studium zu diesem Zeitpunkt nicht um ein Zweitstudium. Es ist ein regulärer Antrag für ein Erststudium zu stellen.
Härtefallantrag
Ein Härtefallantrag kann grundsätzlich nur für den Hauptantrag gestellt werden. Ein Härtefallantrag kann dann gestellt werden, wenn eine Nichtzulassung für die Bewerberin oder den Bewerber eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, familiäre oder gesundheitliche Gründe eine sofortige Studienaufnahme zwingend erfordern.
Die Rangfolge innerhalb dieser Quote wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Beispiele für anerkannte Gründe:
Die Bewerberin bzw. der Bewerber leidet an einer Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung d. h., künftig wird sie oder er nicht mehr in der Lage sein, den Belastungen eines Studiums gewachsen zu sein.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist aus gesundheitlichen Gründen nur für bestimmte Studiengänge geeignet.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Bewerberin bzw. Bewerber innerhalb der Härtequote unabhängig von den allgemein gültigen Auswahlkriterien im Auswahlverfahren (z. B. Zulassungsnote und Wartezeit) zugelassen werden können. Dies macht eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig. Legen Sie deshalb an die Antragstellung und Begründung für Ihren Härtefallantrag einen strengen Maßstab.
Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
Wichtige Infos zum Thema "Wartezeit"
Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre (Semester) berechnet, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verstrichen sind, abzüglich der Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Wer also meint, während der Wartezeit auf sein eigentlich gewünschtes Studienfach bereits ein anderes, möglicherweise verwandtes Fach studieren zu können, verhält sich - bewerbungstaktisch gesehen - unklug, weil er in diesen Semestern keine Wartezeit ansammelt.
Die Wartezeit wird zu jedem Semester neu berechnet, zu dem Sie sich bewerben. Auch wer sich zwischenzeitlich einmal nicht beworben hat, erhält dafür seine Wartezeit.
Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen "Dienst" (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt auch in den NC-Fächern mit Sicherheit zum Studienplatz.
Ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit kann gestellt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen kann, dass er aus gesundheitlichen, sozialen o. ä. Gründen daran gehindert war, seine Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erlangen.
Beispiel für anerkannte Gründe:
Es kam aus gesundheitlichen Gründen zu einem verspäteten Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung; z. B. konnte aufgrund eines Unfalls und des damit verbundenen längeren krankheitsbedingten Ausfalls die Hochschulzugangsberechtigung erst ein Jahr später als geplant abgeschlossen werden.
Entsprechende Nachweise und Belege sind beizufügen.
Antrag auf bevorzugte Auswahl
Ein Antrag auf bevorzugte Auswahl kann gestellt werden, wenn eine bereits ausgesprochene Zulassung im gewählten Studiengang aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Als Dienst gilt u. a.:
- Wehr- oder Zivildienst
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr
- die Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Einzureichen sind in jedem Fall der Zulassungsbescheid und die Bestätigung für den geleisteten Dienst. Zu bedenken ist weiterhin, dass eine bevorzugte Auswahl spätestens zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes beantragt werden muss.
Bitte unbedingt beachten!!!!!
Alle Nachweise, Belege u. ä. sind in Form einer beglaubigten Kopie beizufügen. Unbeglaubigte Kopien werden als derartige Nachweise nicht anerkannt.
Sonderantragsformulare
Sonderanträge können nur bearbeitet werden, wenn dieser online gestellt wurde und Sie den Zulassungsantrag (PDF-Antrag der Online-Bewerbung), den ausgefüllten Sonderantrag sowie die entsprechenden Nachweise in beglaubigter Form fristgerecht bis zum 15.07. d. J. einreichen.
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