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Immatrikulation in einen Masterstudiengang

Die Aufnahme eines Studiums in einem Masterstudiengang ist nur möglich, wenn Sie einen entsprechenden Bachelorabschluss oder gleichwertigen Hochschulabschluss vorweisen können bzw. diesen mit Beginn des jeweiligen Semesters erwerben.

 

Weitere spezielle Zugangsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge geregelt. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist mit dem Antrag auf Immatrikulation nachzuweisen.
Über das Gelingen des Nachweises entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.

 

Beginn im Wintersemester für alle an der Universität Rostock angebotenen Masterstudiengänge:

Für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang ist eine vorherige Bewerbung vom 01. Juni bis 15. Juli d. J. notwendig.

Für einen zulassungsfreien Masterstudiengang nutzen Sie bitte die Online-Einschreibung vom 01. August bis 30. September d. J..

 

Beginn im Sommersemester für ausgewählte Masterstudiengänge:

Einschreibung in zulassungsfreie Masterstudiengänge vom 01. Februar bis 31. März d. J.

 

Studenten der Universität Rostock, die ein zulassungsfreies Masterstudium anstreben, stellen bitte einen Antrag auf Umschreibung zum Zweitstudium. Fügen Sie bitte dem Antrag zusätzlich eine Bestätigung des entsprechenden Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen bei.

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