Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Wechsel von der Universität Rostock an eine andere Hochschule

Zuerst müssen Sie sich über die Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsmodalitäten an der neuen Hochschule informieren. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich in jedem Fall bewerben. Aber Achtung: der Bewerbungszeitraum ist an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich! Wer den gleichen oder einen ähnlichen Studiengang an der neuen Hochschule fortsetzt, kann sich meist viele der bisher an der Universität Rostock erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Es ist jedoch immer damit zu rechnen, dass zusätzliche oder andere Leistungserfordernisse zu einer Verzögerung des Studiums führen. Die Entscheidung über Ihre Bewerbung erfolgt dann üblicherweise nach der Rückmeldefrist. Vorsichtshalber sollten Sie sich deshalb fristgemäß an der Universität Rostock zurückmelden. Haben Sie eine Zulassung erhalten, sollten Sie bei der neuen Hochschule die Annahme des Studienplatzes bestätigen, erst danach die ordungsgemäße Exmatrikulation an der Universität Rostock ausführen und sich an der neuen Hochschule immatrikulieren.

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben