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Gasthörerschaft
Sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, kann jeder Gasthörer/in werden, der im Studentensekretariat den Antrag auf Gasthörerschaft stellt. Den Antrag erhalten Sie auf Anfrage im Studentensekretariat.
Nach dem Entrichten der Gebühr von € 43,00 erhält man den Status "Gasthörer/in" für ein Semester und hat dann die Möglichkeit, alle Vorlesungen in den Fächern zu besuchen, für die kein Numerus Clausus besteht.
Der große Unterschied zum "Vollstudierenden" besteht darin, dass Sie als Gasthörer/in nicht berechtigt sind, an Prüfungen oder Klausuren teilzunehmen.
Hotline
Telefon 0381 - 498 1230
Montag bis Donnerstag 10 - 15 Uhr
Freitag 10 - 13 Uhr
Universität Rostock
Dezernat Akademische Angelegenheiten
Studentensekretariat
18051 Rostock
studentensekretariat(at)uni-rostock.de
Öffnungszeiten
Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag auch 14 - 17 Uhr
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