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Allgemeine Voraussetzungen
Für grundständige Studiengänge an der Universität Rostock benötigen Deutsche und BildungsinländerInnen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. BildungsinländerInnen sind AusländerInnen und Staatenlose, die in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Die Hochschulzugangsberechtigung kann als allgemeine (Abitur) oder als fachgebundene Hochschulreife erworben worden sein.
Meistern, Technikern, Fachwirten und Inhabern gleichgestellter Abschlüsse wird ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt. Das heißt, Sie können ohne weitere Eignungstests oder Probezeiten jedes Fach Ihrer Wahl an der Universität Rostock studieren. Näheres regelt die Qualifikationsverordnung M-V.
Hinweis: Die Fachhochschulreife berechtigt nicht für ein Studium an der Universität Rostock.
Deutsche mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss können sich im Vorfeld über das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung beim Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin) erkundigen.
Einige Studiengänge bzw. -fächer sind zulassungsbeschränkt und erfordern eine vorherige Zulassung oder weitere Voraussetzungen (s. fachspezifische Voraussetzungen).
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