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Studium ohne Abitur
Meistern, Technikern, Fachwirten und Inhabern gleichgestellter Abschlüsse wird gemäß der Qualifikationsverordnung M-V ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt. Das heißt, sie können ohne weitere Eignungstests oder Probezeiten jedes Fach ihrer Wahl an der Universität Rostock studieren.
Wenn Sie berufstätig sind aber keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie eine Zugangsprüfung für alle von der Universität Rostock angebotenen Studiengänge ablegen, durch die Ihre Vorbildung und Eignung für den gewählten Studiengang belegt wird (gem. der Zugangsprüfungsordnung vom 23. Oktober 2003, erlassen durch den Akademischen Senat der Universität Rostock, aufgrund des Landeshochschulgesetzes - LHG M-V vom 5. Juli 2002, Viertes Gesetz zur Änderung des LHG vom 16. Dezember 2010).
Allgemeine Informationen finden Sie dazu unter: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/
Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist. Dabei ist zu beachten, dass die Ausbildung und die Tätigkeit in einem Berufsfeld erfolgt sein müssen, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum Studiengang aufweist.
Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt sie zum Studium an der Universität Rostock in dem im Zeugnis ausgewiesenen Studiengang. Die mit der Zugangsprüfung erworbene Zugangsberechtigung gilt unbefristet. Mit dem Bestehen der Zugangsprüfung ist jedoch kein Anspruch auf einen Studienplatz verbunden. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nutzen sie bitte die Online-Bewerbung in der Zeit vom 01. Juni bis 15. Juli d. J. Die Online-Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge erfolgt vom 01. August bis 30. September d. J.
Die Zugangsprüfungen finden zweimal im Jahr statt. Für die Absolvierung der Zugangsprüfung im Sommersemester müssen Sie die Anträge vom 01. Februar bis zum 01. April stellen, da die Prüfungen bis zum 15. Juni durchgeführt werden, für die Zugangsprüfung im Wintersemester vom 01. August bis zum 01. Oktober. Hier erfolgt die Prüfung bis 15. Dezember.
Den Antrag zur Zugangsprüfung richten sie bitte an:
Universität Rostock
Akademische Angelegenheiten
Studentensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock
Das Studentensekretariat leitet die Anträge auf Zugangsprüfung an den Prüfungsausschuss der entsprechenden Fakultät weiter. Bei speziellen Fragen zur Zugangsprüfung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des jeweiligen Prüfungsausschusses.
Die genauen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss mindestens 2 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.
Prüfungsleistungen:
Die Zugangsprüfung umfasst einen schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit aus den fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges und einer Aufsichtsarbeit, in welcher der Bewerber ein Thema aus dem öffentlichen Leben, zum Beispiel aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt, zu bearbeiten hat. Die Bearbeitungszeit einer Aufsichtsarbeit beträgt vier Zeitstunden. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs. Der Prüfungsausschuss bestimmt, ob die mündliche Prüfung als Einzel- oder als Gruppenprüfung mit höchstens drei Bewerberinnen/Bewerbern durchgeführt wird, wobei jedem eine Prüfungsdauer von mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten zur Verfügung steht. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer beide Aufsichtsarbeiten bestanden hat.
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