Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

1563 bis 1584

Der Hopfenmarkt um 1585
Das Michaeliskloster heute

6.12.1565
Die Universität verlor durch Brandschaden das vom Schweriner Bischof 1419 bereitgestellte und als "Collegium philosophicum" genutzte Gebäude. Doch konnte mit einem Neubau (auf dem Standort des heutigen Hauptgebäudes) schon 1566 begonnen werden. Größer und zweckmäßiger, 1567 fertiggestellt, wurde der Neubau, weil mit weißgetünchtem Putz von den üblichen Backsteinbauten in der Stadt abweichend, das "Collegium Album", das "Weiße Kolleg", genannt.

1566
Durch Abrißarbeiten am Johannis-Kloster ging der von der Universität genutzte Gebäudeanteil verloren.

1567
Die Universität erhielt einen Raumanteil im Michaelis-Kloster.

1568
Die Kirche des Michaelis-Klosters wurde zum "Collegium Theologicum".

1582
Der Juristischen Fakultät wurde für den jeweiligen Dekan die Würde eines Hofpfalzgrafen verliehen. Damit war sie berechtigt, Notare zu prüfen und zu ernennen (bis zur Reichsjustizreform 1879).

Um 1582

Die Artisten-Fakultät, an der neben der Ausbildung in lateinischer Sprache die sieben freien Künste gelehrt worden waren (Trivium = Grammatik, Arithmetik, Geometrie und das Quadrivium = Musik, Astronomie, Dialektik, Rhetorik), übernahm im Zuge der Entwicklung des naturwissenschaftlichen Studiums neue Aufgaben und rückte in die Reihe der Oberen Fakultäten, sie wurde zur Philosophischen Fakultät.


1573/1584
Die sich stärkende Landeshoheit führte in den Jahren 1573 und 1584 zu "Erbvergleichen" mit der Stadt Rostock, infolge derer die Universität eine ruhige Aufwärtsentwicklung anstreben konnte. Sie erreichte überregionale Bedeutung, der Zustrom der Studierenden wuchs.

Quelle: 575 Jahre Universität Rostock. Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Rostock 1994, S. 327-328.

Weiterführende Literatur:

550 Jahre Theologie an der Rostocker Universität. Vorträge und Grußworte der Festveranstaltungen anläßlich des 550. Jahrestages der Gründung einer Theologischen Fakultät an der Universität Rostock, hg. von der Wilhelm-Pieck-Universität Rostock. Sektion Theologie, [Rostock] 1983.

Asche, Matthias: Von der reichen hansischen Bürgeruniversität zur armen mecklenburgischen Landeshochschule. Das regionale und soziale Besucherprofil der Universitäten Rostock und Bützow in der Frühen Neuzeit (1500-1800). Stuttgart 2000 (Contubernium, Bd. 52).

Beiträge zur Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Rostock. Materialien eines im Sommersemester 1994 aus Anlaß des 575jährigen Jubiläums veranstalteten Seminars. Rostock 1994.

Boeck, Gisela; Lammel, Hans Uwe; Münch, Ernst; Wagner, Wolfgang E.: Vom Collegium zum Campus. Orte Rostocker Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte. Rostock 2007.

Koppmann, Karl: Die Rektoren der Universität und die Dekane der artistischen Fakultät von 1563–1608. In: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock 3.4 (1903), S. 45-64.


1584 bis 1662

Joachim Jungius (Ölgemälde, 19. Jh.)

12.11.1619
Vom 12.-16.11.1619 wurden die Feierlichkeiten zum Abschluß des zweiten Jahrhunderts des Bestehens der Universität begangen. Es konnte ein glänzender Erfolg des Wiederauflebens nach der Reformation konstatiert werden.

1622

Joachim Jungius (in Rostock mit Unterbrechungen l606-l628) gründete in Rostock die erste Naturwissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland, die "Societas Ereunetica sive Zetetica".

1627-1630
Während des Dreißigjährigen Krieges kamen 1627 katholische Truppen unter Wallenstein und Tilly nach Mecklenburg und nach Rostock, die bisher verschont geblieben waren. Nachdem die Landesherren das Land verlassen hatten, belehnte der Kaiser 1628 den Heerführer Wallenstein mit der erblichen Herzogswürde für beide Mecklenburg, mit der er auch Kanzler der Universität wurde. Wallenstein residierte in Güstrow, hat es aber schon 1629 wieder verlassen und im Jahre 1630 sein Kommando niederlegen müssen. Die Landesherren kehrten 1631 in ihre angestammten Rechte zurück.

25.7.1630
Die Universität konnte ungehindert von der katholischen Besatzung die Hundertjahrfeier der Augsburgischen Konfession begehen. Der Theologe Johannes Klein hielt eine geharnischte Rede gegen das Papsttum.

1.2.1631
Als der Stadtkommandant von einem nicht der Universität angehörenden, aber der akademischen Gerichtsbarkeit unterstehenden Akademieverwandten ermordet wurde, blieb die autonome Universität, vom Papst genehmigt und vom Kaiser bestätigt, unbehelligt.

23.10.1648
Im Friedensschluß von Münster wurde die Säkularisierung beschlossen, das Bistum Schwerin wurde aufgelöst. Damit ging die dem jeweiligen Bischof übertragene Kanzlerschaft, die Oberaufsicht über die Universität, auf die regierenden Landesherren über, die sie bis 1918 beibehielten und ausübten.

l662
Der Universität wurde das Haus der ehemaligen "Wasserkunst" an der Grube für astronomische Zwecke überlassen (bis 1760).

Quelle: 575 Jahre Universität Rostock. Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Rostock 1994, S. 328-329.

Weiterführende Literatur:

Brodkorb, Clemens: Bistum Schwerin. In: Gatz, Erwin (Hg.): Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches von ihren Anfängen bis zur Säkularisation. Freiburg 2003, S. 670-675.

Jakubowski, Peter: Joachim Jungius und der erste Höhepunkt in der Naturerkenntnis an der Rostocker Universität. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock, Bd. 35 (1986), 9, S. 64-69.

Krabbe, Otto Carsten: Aus dem kirchlichen und wissenschaftlichen Leben Rostocks. Zur Geschichte Wallensteins und des Dreissigjährigen Krieges. Berlin 1863.


1662 bis 1755

Das Weiße Kolleg

1669
Der Dreißigjährige Krieg hatte auch eine Machtverschiebung im Ostseeraum herbeigeführt. Von dem hansischen Städtebund hatten sich fast alle Städte den Territorialfürsten beugen müssen, sie zogen sich aus der hansischen Welt zurück. Der Hansetag von 1669 war der letzte des Bundes.
Mit dem Niedergang und mit dem Erlöschen der Hanse setzte das Absinken der internationalen Bedeutung im europäischen Raum und der damit verbundene Niedergang der Universität ein. Der Universität fehlte ein Rückhalt, der für eine Belebung notwendig gewesen wäre.

11.8.1677
Bei einem Großbrand in Rostock, der 700 Häuser in Schutt und Asche legte, verlor die Universität das Juristen-Kolleg am Alten Markt. Der Rektor, der Mediziner Johannes Bacmeister, verlor sein Wohnhaus mit der gesamten Einrichtung und mit allen im Hause aufbewahrten Unterlagen der Medizinischen Fakultät, ein unersetzlicher Verlust für medizin-historische Forschungen zur Geschichte der Fakultät.

18. Jh.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gelangte die Universität wieder zu einer bescheidenen Blüte, bot aber das Bild einer kleinen Landesuniversität mit durchschnittlichem Niveau, wie es allerdings auch anderen Universitäten gleicher Größenordnung erging.

1702-1704
Im Frühjahr 1702 verlegte Herzog Friedrich Wilhelm seine Residenz von Schwerin nach Rostock und nahm mit seinen Kollegien fast das ganze Universitätsgebäude, das Weiße Kolleg, in Anspruch, der Universität verblieb nur das Erdgeschoß. Selbst als der Herzog zwei Jahre später nach Schwerin zurückgehen mußte, wurden die genutzten Räume nicht freigegeben. Zu Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt kamen nun räumliche Schwierigkeiten hinzu.

12.11.1719

Zu der beabsichtigten Feier zum dreihundertjährigen Universitätsjubiläum hatte Herzog Karl Leopold mitgeteilt, daß sie wegen der Unruhen im Lande nicht stattfinden könne und verschoben werden müsse. Aber auch im Jahre 1720 war die Zeit für eine würdige Säkularfeier nicht günstig, die Feier unterblieb. Herzog Karl Leopold strebte mit allen Mitteln danach, Mecklenburg zu einem absolut regierten Staat umzugestalten und die Stadt Rostock endgültig zur Residenzstadt zu machen. Er wollte die übermächtige Stellung der Stände beseitigen oder einschränken. Auf Betreiben der Ritterschaft entzog der Reichshofrat dem Herzog jedoch die Regierungsgewalt und setzte seinen Bruder Christian Ludwig als Administrator ein. Diese sogenannten "Mecklenburgischen Wirren" konnten für die Universität keine Basis für eine gedeihliche Arbeit sein.

1748-1755
Herzog Christian Ludwig erreichte in geschickter Politik ein Nachgeben des Rates der Stadt, am 20. April 1748 wurde ein entsprechender Vergleich geschlossen. Am 18. April 1755 mußte der Herzog dann aber den berüchtigten "Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich", die "Magna Charta" der mecklenburgischen Stände, unterzeichnen. Der Vergleich bestimmte verfassungsrechtlich das Verhältnis der Landeshoheit mit den Landständen, darunter Rostock. Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wurde jede progressive Verfassungsentwicklung in Mecklenburg blockiert.

Quelle: 575 Jahre Universität Rostock. Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Rostock 1994, S. 329-331.

Weiterführende Literatur:

Asche, Matthias: Bildungsbeziehungen der Hansestadt Lübeck zur Universität Rostock vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. Chronik eines regen kulturellen Austausches auf den Spuren der Hanse. In: Lübeckische Blätter, Bd. 164 (1999), 15, S. 221-225.

Kohfeldt, Gustav: Rostocker Professoren und Studenten im 18. Jahrhundert. Schilderungen nach den Akten und nach zeitgenössischen Berichten. Rostock 1919.

Koppmann, Karl: Rostocks Stellung in der Hanse. In: Mecklenburgische Jahrbücher, Bd. 52 (1887), S. 183-208.

Manke, Matthias: Verfassung und Lebenswirklichkeit. Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in seiner Zeit. Lübeck 2006.

Raabe, Wilhelm: Carl Leopold, aus Schwerin vertrieben, residirt in Wismar und Dömitz. In: Raabe, Wilhelm: Specielle Landes- und Volkskunde beider Großherzogthümer, Wismar 1863, S. 1033-1042.

Ziegler, Uwe: Die Hanse. Aufstieg, Blütezeit und Niedergang der ersten europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Eine Kulturgeschichte von Handel und Wandel zwischen 13. und 17. Jahrhundert. Bern 1996.

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben