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1818 bis 1820

Blücher-Denkmal auf dem Universitätsplatz
Karl Friedrich von Both

1819
Im August 1819 fand unter der Leitung des österreichischen Fürsten Metternich ein Ministerkongreß statt, der die berüchtigten "Karlsbader Beschlüsse" zur Überwachung der deutschen Hochschulen und zur Einführung einer Pressezensur festlegte. Im September 1819 wurden sie in Frankfurt/Main zu provisorischen Bundesbeschlüssen erhoben und die Regierungen verpflichtet, die Allgemeine Deutsche Burschenschaft mit allen Mitteln zu unterdrücken. Es sollte bei jeder Universität ein mit zweckmäßiger Instruktion und ausgedehnten Befugnissen versehener außerordentlicher landesherrlicher Bevollmächtigter eingesetzt werden. Der Kanzleirat Friedrich von Schmidt, Gouverneur beim Erbgroßherzog in Rostock, wurde am 15. November als solcher bestellt.

26.8.1819
Für die Aufstellung eines Blücher-Denkmals, des ersten in Deutschland, hatte das baufällig gewordene Auditorium Magnum abgerissen werden müssen. Der Universität wurde als Ersatz die Marienkiche für die Durchführung feierlicher Handlungen und für Disputationen zur Verfügung gestellt. Als am 26. August 1819 das Blücher-Denkmal eingeweiht wurde, führten sich die teilnehmenden Studenten "so anständig und ordentlich auf", daß der Großherzog ihr Verhalten lobend erwähnte.

12.11.1819
Die Feierlichkeiten zum 400. Jahrestag der Gründung der Universität fanden vom 11.-13.11.1819 aus finanziellen Gründen im bescheidenen Rahmen statt.
Der Regierungsbevollmächtigte von Schmidt hatte zuvor nach Schwerin berichten müssen, daß auch in Rostock seit 1812 die Organisation einer Burschenschaft vorhanden sei, die aber keine politischen Interessen verfolgt habe, sie wäre aufgelöst worden. Bei der Einschätzung der sich in den späteren Jahren immer wieder bildenden, verbotenen Studenten-Verbindungen zeigte die Haltung der Universitätsleitung, des Regierungsbevollmächtigten und auch des Großherzogs (dieser Rang war dem Landesherrn auf dem Wiener Kongreß verliehen worden), daß sie gewillt waren, die geforderten Maßnahmen gegen die Studenten nur bei unumgänglicher Notwendigkeit anzuwenden und Milde walten zu lassen.

1820
Legationsrat von Schmidt wurde am 16. September 1820 aus der Aufgabe des Regierungsbevollmächtigten entlassen, mit dem 12.10.1820 wurde der Vizedirektor der Justizkanzlei in Rostock, Karl Friedrich von Both, mit dieser Aufgabe betraut. Er erwarb sich, 1836 auch zum Vizekanzler (Kurator) der Universität ernannt, in 50jähriger Amtszeit anzuerkennende Verdienste um die Universität und deren Erhaltung. (Herzogliche Instruktion für von Both)

Quelle: 575 Jahre Universität Rostock. Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Rostock 1994, S. 334-335.

Weiterführende Literatur:

Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß von 1814/15. Hildesheim 1974.

Grotefend, Hermann: Zur Geschichte der Rostocker Burschenschaft. In: Mecklenburgische Jahrbücher, Bd. 84 (1919), S. 123-130.

Koppmann, Karl: Zur Geschichte des Blücher-Denkmals in Rostock. [Rostock] 1909.

Kurth, Alexandra: Männer - Bünde - Rituale. Studentenverbindungen seit 1800. Frankfurt am Main u.a. 2004.

Schmidt, Martin H.: Das Blücher-Denkmal in Rostock von Johann Gottfried Schadow. In: Gebhard Leberecht von Blücher und seine Zeit. [zum 250. Geburtstag], [Red. Wolf Karge]. Rostock 1992, S. 19-42.

 


1820 bis 1834

Helmuth von Blücher

26.1.1823
Ein Schadenfeuer vernichtete das Haus des Rektors Professor Pries, nur weniges konnte gerettet werden. Am Abend beschlossen die Studenten, die für einen Studentenball gesammelte Summe von 330 Talern dem Rektor als Beihilfe zur Verfügung zu stellen, um dem Regierungsbevollmächtigten die Loyalität der Studentenschaft deutlich zu machen.

9. bis 13-2.1823
Am 9. Februar kam es zu einem schweren Zusammenstoß zwisehen Studierenden und Militärangehörigen. Da nach Meinung der Studenten nicht nachdrücklich genug gegen die Soldaten vorgegangen wurde, verließen sie am 13. Februar die Stadt und wandten sich nach Bützow. Nach einer Aufforderung des Großherzogs und nach Verabschiedung einer Verrufs-Erklärung kehrten die Studenten Mitte März nach Rostock zurück.

1825
Als Professor Heinrich Spitta im Jahre 1825 nach Rostock kam, gelang es ihm, vom Armenkollegium der Stadt die Genehmigung zu erhalten, im Städtischen Krankenhaus in der Grubenstraße eine ambulatorische Klinik mit Beteiligung der Studenten durchführen zu können.

Juli 1826
Der Regierungsbevollmächtigte wurde beauftragt, sämtliche Kassen und das dazugehörige Belegwesen, die ordentliche Verwendung der Mittel und die sichere Belegung zu prüfen. Dazu ergab sich seitens der Universität kein Widerspruch. Der erste Schritt für eine Einflußnahme der Landesregierung auf die Finanzverwaltung der Universität war getan.

1827
Am 24. März 1827 kam es zu einem neuen Vergleich zwischen dem Landesherrn und der Stadt Rostock. Darin wurde neben anderen Vereinbarungen "Zur Verbesserung des Stadtärars" festgelegt, daß das der Stadt zustehende Kompatronat über die Universität vom Großherzog übernommen werde. Im August 1827 wurde das Regulativ unterzeichnet, mit dem sich die Stadt aller im Erbvertrag von 1788 enthaltenen Rechte über die Universität begab und das bis dahin zuständig gewesene Kompatronat dem Landesherrn übertrug. Die Stadt wurde von allen Avisgaben für die Universität befreit und sollte auch "nie zu einem finanziellen Beitrag für die Universität verpflichtet sein".
Die Stadt gab alle Rechte und Befugnisse über die Universität an den Landesherrn ab. Damit war die Zeit des seit 1563 bestehenden Kompatronats beendet.
Die Stadt übernahm die Verpflichtung, den Festsaal des Rathauses für akademische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Dagegen sollten von der Universität Anforderungen an die Stadt wegen Bereitstellung eines Auditoriums (als Ersatz für das abgerissene Gebäude des Auditorium Magnum) nicht gestellt werden.

1827/29
Anbau eines Flügels am Universitäts-Hauptgebäude für die Universitäts -Bibliothek

1828
Gründung des Seminars für Klassische Philologie

1834
Die Studenten wurden auf Weisung aus der akademischen Gerichtsbarkeit entlassen und den städtischen Behörden unterstellt.
Bildung einer Finanzkommission, die die Verstaatlichung des akademischen Vermögens zu vollenden hatte. Die Universität war jetzt eine "vom Staat anerkannte besondere Korporation" und im Sinne des Wortes eine Landesuniversität. Bau eines Hofgebäudes zum Universitäts-Hauptgebäude für das Chemische Laboratorium (Prof. von Blücher).

Quelle: 575 Jahre Universität Rostock. Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Rostock 1994, S. 335-336.

Weiterführende Literatur:

Hückstädt, Arnold: Fritz Reuter und die "Allgemeinheit", John Brinckman und die "Gesellschaft der Volksfreunde". Rostocker Studentenverbindungen zwischen 1831 und 1834. In: Brunners, Christian (Hg.): Fritz Reuter, John Brinckman, Dethloff Carl Hinstorff und Rostock. Rostock 2002, S. 8-24.

Jügelt, Karl-Heinz: Bibliotheca Philosophica - Bibliotheca Academica - Universitätsbibliothek. Bücher, Bibliothekare und Ereignisse in der 425jährigen Geschichte der Universitätsbibliothek Rostock. In: Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Hrsg. vom Rektor der Universität Rostock. Rostock 1994, S. 40-69.


1834 bis 1848

Das "Neue Museum"
Hermann Stannius

1836
Der Regierungsbevollmächtigte von Both wurde zum Vizekanzler (Kurator) ernannt. Er schuf die Voraussetzungen für eine mögliche Unabhängigkeit der Universität und machte den Weg für eine effektive Förderung frei.

1838
Erweiterung des 1834 gebauten Hofgebäudes für das von Prof. Hermann Stannius gegründete Zootomisch-Physiologische Institut. Hermann Stannius kündigte Unterricht in vergleichender Anatomie, Physiologie und allgemeiner Pathologie an.

1839
Gründung des Philosophisch-ästhetischen Seminars (Prof. Wilbrandt).

1841
Gründung des Homiletisch-Katechetischen Seminars, Umwandlung des 1790 gegründeten Theologisch-Pädagogischen Seminars mit neuer Aufgabenstellung.

1844
- Fertigstellung des "Neuen Museums" als Nebengebäude zum Universitätshauptgebäude (Pläne Baumeister Demmler). Es nahm die naturwissenschaftlichen Einrichtungen Chemisches Laboratorium, Mathematisch-Physikalisches Kabinett und die zoologische Sammlung auf.
- In das freiwerdende Hofgebäude wurde das Anatomische Institut verlegt, dessen Gebäude am Alten Markt unbrauchbar geworden war.
- In der Zeit der beginnenden Industrialisierung in Mecklenburg, als sich auch eine Steigerung der Studentenzahlen abzuzeichnen begann, lief die Universität Gefahr, aufgelöst zu werden. Die Landesregierung erwog ernstlich, statt der Universität eine Landwirtschaftliche Schule einzurichten. Doch gelang es, den Großherzog davon zu überzeugen, daß die Universität für das Land erhalten werden müsse.

1848
Neben zwei Petitionen aus der Rostocker Bürgerschaft an die Landesregierung wurde am 12. März 1848 auch eine Petition von Rektor und Konzil zu den politischen Vorgängen verabschiedet. Die Universität setzte sich für eine "verfassungsmäßig durchzuführende Fortentwicklung" der (Stände-) Verfassung ein. Die Petitionen hatten Erfolg. Es entstand eine breite Reformbewegung, in der auch Professoren und Studenten der Universität mitarbeiteten, ein neuer Landtag wurde gewählt und eine Verfassung ausgearbeitet.

7.3.1848
Die auf der Grundlage der Karlsbader Beschlüsse von 1819 erfolgte Oberaufsicht über die Universitäten durch einen außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten wurde aufgehoben.

Quelle: 575 Jahre Universität Rostock. Mögen viele Lehrmeinungen um die eine Wahrheit ringen. Rostock 1994, S. 336-337.

Weiterführende Literatur:

Boeck, Gisela; Lammel, Hans-Uwe (Hg.): Wissen im Wandel. Disziplinengeschichte im 19. Jahrhundert. Referate der interdisziplinären Ringvorlesung des Arbeitskreises "Rostocker Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte" im Wintersemester 2007/08. Rostock 2011 (Rostocker Studien zur Universitätsgeschichte, 12). LINK

Stieda, Wilhelm: Hermann Stannius und die Universität Rostock 1837-1854. In: Mecklenburgische Jahrbücher, Bd. 93 (1929), S. 1-36.

Wischhusen, Heinz Günther: Friedrich Hermann Stannius (1808-1883) als Begründer des Instituts für vergleichende und allgemeine pathologische Anatomie sowie für Physiologie in Rostock (1838). In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock, N-Reihe, Bd. 23 (1974), 4, S. 112-125.

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