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Ausschreibung des Deutschlandstipendiums in der Förderperiode ab Wintersemester 2013/2014

Ausschreibung
auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) , geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2204) , der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung – StipV) vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2197) sowie der Sat-zung der Universität Rostock über die Vergabe von Deutschland-Stipendien vom 25. Mai 2011 (Amtl. Bekanntm. UR Nr. 5/2011) in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Rostock über die Vergabe von Deutschland-Stipendien vom 25. Juni 2012 (Amtl. Bekanntm. UR Nr. 19/2012):

Die Universität Rostock schreibt zum Wintersemester 2013/2014 insgesamt bis zu

42 Deutschland-Stipendien

für Studierende der Universität Rostock aus. Die veröffentlichte Zahl der verfügbaren Stipendien beruht auf der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Zahl von privaten Finanzierungszusagen. Nach Bekanntmachung dieser Ausschreibung zusätzlich eingehende private Förderzusagen können noch bis zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden und werden ggf. die Zahl der zu vergebenden Stipendien erhöhen. Aktualisierungen werden ggf. hier veröffentlicht.

Die Ausschreibung der oben genannten Zahl von Stipendien erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Stipendien gegeben sind.

Von den bis zu 42 Stipendien werden zunächst bis zu 30 Stipendien für die Verlängerung bestehender Stipendienvereinbarungen benötigt. Die verbleibenden bis zu

12 Stipendien

werden zur Neuvergabe nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ausgeschrieben.


Bewerben können sich Studierende aller Fakultäten und Fachrichtungen, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben.

3 der nachfolgend benannten Stipendien sind für Studienanfängerinnen und Studienanfänger vorgesehen. Es erfolgt eine Aufteilung der Stipendien auf einzelne Fachrichtungen nach folgender Maßgabe:

  • 2 Stipendien sind für die Studiengänge der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät,
  • 3 Stipendien für die Studiengänge der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik,
  • 6 Stipendien für einen Studiengang der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik
  • die übrigen 2 Stipendien werden ohne Vorausbestimmung einer bestimmten Fachrichtung vergeben.


Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Die Stipendien werden zunächst für die Dauer von zwei Semestern vergeben. Eine Verlängerung der Stipendien ist möglich, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die Gewährung des Stipendiums setzt voraus, dass die oder der Begünstigte zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 als ordentliche Studentin / ordentlicher Student an der Universität Rostock immatrikuliert ist und noch mindestens zwei Semester bis zum Studienabschluss benötigt. Eine Vergabe von Deutschland-Stipendien an Doktorandinnen oder Doktoranden ist nicht möglich.

Die Bewerbung erfolgt online. Der Zugang zum Online-Bewerbungsportal ist ab dem 7. August 2013 für die Dauer des Bewerbungsverfahrens über den folgenden Link gewährleistet:
https://bewerbung.mpuls-s.de/university/select/0260
Eine ausschließlich in Papierform vorgelegte Bewerbung wird nicht berücksichtigt.


Sämtliche Bewerber haben die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  1. Bewerbungsvereinbarung,
  2. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten,
  3. einen tabellarischen Lebenslauf,
  4. das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen ein auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,
  5. ggf. den Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Universität Rostock berechtigt,
  6. ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
  7. Angabe der Bankverbindung, sofern nicht im Rahmen der Online-Bewerbung mitgeteilt.

Von Bewerbern in höheren Fachsemestern sind weiterhin einzureichen: Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen.

Von Bewerbern um einen Masterstudienplatz wird darüber hinaus das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang erwartet.

Im Rahmen der Online-Bewerbung sind mindestens die Bewerbungsvereinbarung und, soweit nicht online übermittelt, die Daten der Bankverbindung in Papierform fristgerecht vorzulegen. Darüber hinaus können die oben genannten Unterlagen wahlweise als gescannte Anlagen (im PDF-Format) im Rahmen der Online-Bewerbung oder in Papierform vorgelegt werden.Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen; sollten die Bewerbungsunterlagen weder in deutscher noch englischer Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Sämtliche schriftlichen Bewerbungsunterlagen sind unter Beifügung der oben genannten Unterlagen bis zum

30. August 2013, 12.59 Uhr

beim

Dezernat 1, Parkstraße 6, 18057 Rostock,

vorzulegen (Ausschlussfrist); zur Wahrung der Frist müssen sämtliche online eingereichten Unterlagen zum Fristende ebenfalls übertragen worden sein.

Die Bewerbung per E-Mail ist nicht möglich! Im Falle des Postversands ist für die Fristwahrung der Eingang beim Studentensekretariat maßgeblich. Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können im Auswahlverfahren leider keine Berücksichtigung finden.

Eine – ggf. auf den Semesterbeginn rückwirkende – Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt schnellstmöglich, möglicherweise jedoch erst nach Semesterbeginn.

Wichtige Hinweise:

Die Deutschland-Stipendien werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.Die Auswahlkriterien und weitere Details des Auswahlverfahrens ergeben sich aus § 5 Abs. 6, Informationen zum Ausschluss der Förderung, insbesondere im Hinblick auf eine Doppelförderung, finden sich in § 9 der Satzung der Universität Rostock über die Vergabe von Deutschland-Stipendien vom 25. Mai 2011.

Hinweis zum Datenschutz

Ihre hier angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber und zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG). Hiernach sind Bewerberinnen und Bewerber für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Leistungs- und Eignungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Welche dieser Angaben Sie machen, bleibt Ihnen überlassen: Sagen Sie uns, was Sie für das Deutschlandstipendium qualifiziert!Uns ist bewusst, dass es sich bei den Angaben um teilweise höchst vertrauliche Informationen handelt, einige der Angaben (z.B. über Krankheiten, Migrationshintergrund) sind auch sogenannte besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgesetze. Ihre Daten werden stets vertraulich behandelt und, gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister, mit stets aktuellen technischen Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Statistik / Evaluation, Anonymisierung

Gemäß § 13 des Stipendienprogramm-Gesetzes sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiaten-Daten an das Statistische Landessamt zu über-mitteln. Dies erfolgt unter einem Pseudonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens.

Kontakt zum Förderer

Ihr Förderer möchte Sie möglicherweise gern kennenlernen, um Sie gegebenenfalls zu Veranstaltungen einzuladen oder vielleicht ein Praktikum anzubieten. Diese Kontaktaufnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie der Bekanntgabe Ihrer Daten dem Förderer gegenüber zustimmen. Dies ist völlig freiwillig.

Der Rektor


Für alle weiteren Nachfragen steht Ihnen:

Dr. Peter Volle
Universität Rostock
Zentrale Universitätsverwaltung / Dezernat 1
Tel.: +49 381 498-1017 | Fax. +49 381 498-1181220
E-Mail: peter.volle(at)uni-rostock.de
Web: http://www.uni-rostock.de/struktur/verwaltung/akademische-angelegenheiten-d1/

zur Verfügung.

 

Die weiteren Einzelheiten zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Universität Rostock entnehmen Sie bitte den beiden einschlägigen Satzungen:

Dokumente

Amtliche_Bekanntmachung_Nr._5_des_Jahres_2011.pdf

Satzung über die Vergabe der Deutschlandstipendien an der Universität Rostock

226 K

NR_19_2012.pdf

Änderung zur Satzung über die Vergabe der Deutschlandstipendien an der Universität Rostock

97 K

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Zusatzinformationen

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