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Anmeldung
Hinweise zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Haben Sie sich für das berufsbegleitende Masterstudium "Umweltschutz" entschieden, dann senden Sie uns bitte bis zum 15. August 2011 folgende Unterlagen zu:
- eine Bewerbungsmappe, in der zusätzlich zum Anschreiben die besondere Studienmotivation oder umweltrelevante Kenntnisse dargestellt werden, die in Beruf, Studium, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- die beglaubigte Zeugniskopie des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses
- die beglaubigte Kopie des akademischen Grades
- Nachweis einer mindestens einhährigen Berufserfahrung
- Immatrikulationsantrag
Hier finden Sie alle wichtigen Anmeldeformulare, sowie den Adobe Reader zum Lesen der Dokumente:
Immatrikulationsantrag Uni Rostock | 267 K |
Bewerbung
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Anfragen bitte an folgende Adresse:
Universität Rostock
Zentrum für Qualitätssicherung
in Studium und Weiterbildung
Fernstudium "Umweltschutz"
18051 Rostock
Tel: 0381/498 1262
Fax: 0381/498 1259
umweltschutz(at)uni-rostock.de
Bestätigung Ihrer Bewerbung
Über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Zulassungsbescheid
Das Zentrum für Qualitätssicherung in Studium und Weiterbildung erteilt Ihnen nach Prüfung der Unterlagen und vorbehaltlich einer Mindestzahl von Teilnehmern einen Bescheid über die Zulassung zum Studium.
Semestergebühr
Mit Ihrer Immatrikulation, die nach Zulassung zum Studium und Zahlung des Studentenschaftsbeitrages in Höhe von 52,00 Euro pro Semester durch das Studentensekretariat erfolgt, entsteht nach der Hochschulgebührensatzung der Universität Rostock die Kursgebühr in Höhe von 1190,00 Euro pro Semester. Die Kursgebühren werden pro Semester per Gebührenbescheid abgefordert.
Feierliche Immatrikulation
Die feierliche Auftaktveranstaltung findet im Oktober 2011 statt.
Rücknahme der Immatrikulation
Nach der Immatrikulationsordnung der Universität Rostock kann die Immatrikulation zurückgenommen werden, wenn ein(e) Student(in) diese 14 Tage nach Annnahme des Studienplatzes schriftlich beantragt. Sollten Sie nach Verstreichen dieser Frist, aber vor Beginn der ersten Präsenzveranstaltung "Einführung in das weiterbildende Fernstudium", vom Studium zurücktreten wollen, d.h. Ihre Exmatrikulation beantragen, so werden die Studiengebühren anteilig mit 40 von Hundert erhoben. Das entspricht einem Betrag von 476,00 Euro. Ein Rücktritt während oder nach der Präsenzveranstaltung „Einführung in das Fernstudium“ entbindet Sie auch bei Rückgabe des Fernlehrmaterials nicht von der Pflicht der vollständigen Gebührenzahlung.
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