Ombudskollegium und Untersuchungskommission
Die Universität Rostock wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Universität nachgehen. Zu diesem Zweck ist ein Ombudskollegium bestehend aus sechs Ombudspersonen gebildet worden.
Die Ombudspersonen beraten diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Außerdem greifen sie von sich aus konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten auf, von denen sie in sonstiger Weise Kenntnis erhalten.
Die Ombudspersonen sind weiterhin für die Voraufklärung von Verdachtsfällen und für erste Vermittlungsversuche zwischen der hinweisgebenden Person und der vom Verdacht des Fehlverhaltens betroffenen Person zuständig. Sie führen das Vorprüfungsverfahren durch.
Im Rahmen der Vorprüfung befasst sich die zuständige Ombudsperson mit den Vorwürfen und gibt dem vom Verdacht des Fehlverhaltens Betroffenen unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme. Erweist sich ein Verdacht als hinreichend und sind auch mögliche Vermittlungsversuche nicht erfolgreich, so informiert die Ombudsperson das Ombudskollegium. Dieses leitet die Vorwürfe vertraulich in einem schriftlichen Bericht über die Ergebnisse des Vorprüfungsverfahrens an die Untersuchungskommission weiter. Das Vorprüfungsverfahren ist einzustellen, wenn der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens widerlegt wird, sich nicht hinreichend bestätigt oder ein vermeintliches Fehlverhalten sich nicht vollständig aufgeklärt hat. Wird das Vorprüfungsverfahren beendet, ist zunächst die hinweisgebende Person unter Mitteilung der wesentlichen Gründe schriftlich zu benachrichtigen. Ist diese mit der Einstellung des Vorprüfungsverfahrens nicht einverstanden, so hat sie innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Einstellung das Recht, eine Prüfung der Entscheidung über die Einstellung des Vorprüfungsverfahrens durch die Untersuchungskommission zu veranlassen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder endgültiger Entscheidung der Untersuchungskommission über die Einstellung des Vorprüfungsverfahrens ist die vom Verdacht betroffene Person in gleicher Weise zu informieren.
Untersuchungskommission
Zur Beratung des Rektorats in Angelegenheiten der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit und für die Untersuchung von Verdachtsfällen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde eine Untersuchungskommission eingerichtet.
Die Untersuchungskommission prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt und schließt das Prüfverfahren mit einem Sachstandsbericht ab.
Geschäftsleitung des Ombudskollegiums- und der Untersuchungs-kommission der Universität Rostock
Ass. iur. Carolin Harder
c/o Universitätsmedizin Rostock
Doberaner Str. 143, 18057 Rostock
Tel.: +49 381 494-5156
Fax: +49 381 494-5102
carolin.hardermed.uni-rostockde
Ombudspersonen
Prof. Dr. Harry Palm (AUF) – naturwissenschaftlich
Prof. Dr. Sascha Spors (IEF) – ingenieurwissenschaftlich
Prof. Dr. Heiner Hastedt (PHF) – geistes- und gesellschaftswissenschaftlich
Prof. Dr. Robert Mlynski (UMR) – Medizin
PD Dr. Rhena Schumann (MNF) – natur- und ingenieurwissenschaftlich
Prof. Dr. Martin Rösel (THF) – geistes- und gesellschaftswissenschaftlich
Mitglieder der Untersuchungskommission
Prof. Dr. Stefan Porembski (AUF) – naturwissenschaftlich
Prof. Dr. Gerhard Scharr (MSF) – ingenieurwissenschaftlich
Prof. Dr. Robert David (UMR) – Medizin
Dr. Gert Morscheck (AUF) – natur- und ingenieurwissenschaftlich
Dr. Marit Schwede-Anders (PHF) – geistes- und gesellschaftswissenschaftlich
Dr. Bernd Hüpers (JUF)