Unfallversicherung
Studierende (ordentlich Immatrikulierte) sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Dieses gilt auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Universität.
Daher sind alle Unfälle unverzüglich mit der Unterschrift des Sicherheitsbeauftragen bzw. Studienbüro/Prüfungsamt Ihrer Fakultät im Studierendensekretariat zu melden.
- Das notwendige Formular und allgemeine Erläuterungen zur Unfallanzeige für Studierende finden Sie hier.
- Die Liste der Sicherheitsbeauftragten im Hochschulbereich (Stand: 05/2023) finden Sie hier.
Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung für die Universität Rostock ist die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.
Gasthörer, Seniorenstudenten oder Teilnehmer an Ferienkursen oder Teilnehmer an Kursen, die auf Hochschulzulassung vorbereiten, sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Hinweise zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz während ausgeübter Praktika finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in der Broschüre "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen" die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben wird. (www.dguv.de)
Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock
(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin
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Fax: 0385 / 51 81 - 111
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