Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Science)
Studienform | Weiterführend (i.d.R. Master) |
Fachtyp | Ein-Fach-Studiengang, kann nicht kombiniert werden |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) und zum Sommersemester (01. April) |
Studienfeld |
Ingenieurwissenschaften/ Informatik
Wirtschafts-/ Sozial-/ Rechtswissenschaften |
Detailinformationen | https://www.msf.uni-rostock.de/studium/masterstudiengaenge/wirtschaftsingenieurwesen/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Industrial Engineering & Management
Application: via Uni-Assist, see www.uni-assist.de
Language of instruction: German (required language proficiency on the level C1 of the Common European Reference Framework)
Content and objectives:
The Master's degree course in Industrial Engineering & Management at the University of Rostock is research-based and provides a high-level overview of the content, fundamental principles, concepts and methods employed in business administration and mechanical or, alternatively, electrical engineering. Industrial engineers are able to formulate creative research problems, initiate technical developments and create the necessary business conditions for such development, and can evaluate the consequences in depth. Graduates apply their problem-solving skills to the complex processes they manage and are able to develop future leadership skills.
Gegenstand und Ziel:
Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Rostock ist forschungsorientiert und bietet auf hohem Niveau einen Überblick über die Inhalte, die grundlegenden Prinzipien, Konzepte und Methoden der Betriebswirtschaftslehre sowie des Maschinenbaus bzw. alternativ der Elektrotechnik. Wirtschaftingenieure sind in der Lage, kreative Forschungprobleme aufzuwerfen, technische Entwicklungen zu initiieren und dafür die notwendigen betreibswirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen sowie die Konsequenzen tiefgründig zu beurteilen. Die Absolventen wenden ihre Problemlösungsfähigkeit auf die Komplexität der ihnen anvertrauten Prozesse an. Sie erwerben die Kompetenz zur Entwicklung von Führungsqualifikationen.
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines grundständigen Studienganges
Zur Aufnahme eines Masterstudienganges ist der Abschluss eines vorhergehenden grundständigen Studienganges (in der Regel Bachelor) notwendig.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Für diesen Studiengang ist folgende Mindestnote als Abschlussnote im vorhergehenden grundständigen Studiengang gefordert: ECTS: B
Hochschulintern ermöglichen die Abschlüsse folgender grundständiger Studiengänge in der Regel die Zulassung zu diesem Masterstudiengang (Die genauen Zugangsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen)
Der Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist gemäß § 3 Rahmenprüfungs- ordnung (Bachelor/Master) an den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
- Es ist ein berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen oder in einem dem Wirtschaftsingenieurwesen verwandten Studiengang mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss nachzuweisen
- Der Nachweis des Erwerbs von
- mindestens 42 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, davon mindestens 30 Leistungspunkte auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre,
- mindestens 42 Leistungspunkten in studienrichtungsbezogenen Ingenieurwissenschaften (Maschinenbau und Elektrotechnik) gemäß § 4 Absatz 4, bei Wahl der Studienrichtung Elektrotechnik davon mindestens 12 Leistungspunkte in Grundlagen der Elektrotechnik,
- mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und
- mindestens 6 Leistungspunkte auf dem Gebiet der Informatik oder in einem naturwissenschaftlichen Grundlagenfach
ist zu erbringen. Maximal 12 Leistungspunkte können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden, sofern das erste berufsqualifizierende Studium mindestens mit der Note ECTS-Grade B oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note abgeschlossen wurde.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
nach Vereinbarung
Studienbüro
Hier gelangen Sie zu der Website mit den aktuellen Sprechzeiten.
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten, individuellen Termin vereinbaren
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Telefon: +49 381 498-1230 | Mo. bis Do. 10:00 bis 15:00 Uhr | Fr. 10:00 bis 13:00 Uhr
Mail: studiumuni-rostockde
Offene Sprechzeit vor Ort im Student Service Center (18057 Rostock, Parkstr. 6)
Mo. 09:00 bis 13:00 Uhr | Di. 09:00 bis 17:00 Uhr | Mi. 09:00 bis 13:00 Uhr | Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr