Verbrechen sind nicht immer das, wonach sie im ersten Augenblick aussehen

Professor Fred Zack hat federführend die viel beachtete Studie erarbeitet.
Professor Fred Zack hat federführend die viel beachtete Studie erarbeitet.
In Abheilung befindliche glattrandige Verletzung der Innenseite des Endgliedes des Ringfingers der linken Hand. (Tatwerkzeug: Butterflymesser). (Fotos (3): Universität Rostock).
In Abheilung befindliche glattrandige Verletzung der Innenseite des Endgliedes des Ringfingers der linken Hand. (Tatwerkzeug: Butterflymesser).
Zahlreiche stockschlagtypische Hautverletzungen an der linken Rumpfseite.
Zahlreiche stockschlagtypische Hautverletzungen an der linken Rumpfseite. (Fotos (3): Universität Rostock).

Die Gutachten über körperliche Untersuchungen, die Professor Zack und Doktorandin Svenja Bernhardt ausgewertet haben, erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaften oder Kriminalpolizeiinspektionen. Jetzt liegen Daten auf dem Tisch, die zeigen, dass sich derartige Untersuchungen zur Aufklärung von Straftaten und zur Unterstützung der Rechtssicherheit lohnen. „Insbesondere in Strafsachen, bei denen Aussage gegen Aussage steht und es keine Zeugen gibt, helfen diese Untersuchungen den Richterinnen und Richtern bei der Urteilsfindung“, sagt Zack. „Ich schätze die Fälle, bei denen wir sowohl das Opfer als auch den mutmaßlichen Täter untersucht haben. Bei einer solchen Konstellation sind die genauesten gutachterlichen Aussagen möglich. Leider werden im Vergleich zu Opferuntersuchungen die Beschuldigten deutlich seltener begutachtet“, ergänzt er.

„Die Fachzeitschriften sind voll mit Studien über Opferuntersuchungen“, betont der Rostocker Rechtsmediziner. „Aber nicht mit Ergebnissen über Untersuchungen von Tätern“. Da klaffe eine wissenschaftliche Lücke. Die hat die Rostocker Rechtsmedizin jetzt mit ihrer jüngsten Studie etwas geschlossen.

Fast jede zweite Untersuchung habe aus rechtsmedizinischer Sicht Befunde ergeben, die den mutmaßlichen Täter belasteten, resümiert Fred Zack. „Aber es gibt auch Menschen, die einer schweren Straftat zu Unrecht bezichtigt werden“, ergänzt der 61-jährige Rechtsmediziner, der sich seit über 30 Jahren deutschlandweit als Spezialist und Forscher mit Themen wie u.a. zum plötzlichen Herztod, Tod durch Blitzschlag bzw. zu Fehlern im Zusammenhang mit der ärztlichen Leichenschau einen Namen in der Fachwelt gemacht hat. Und jetzt mit gerade erst veröffentlichten Erkenntnissen zu mutmaßlichen Tätern. 

Als Beispiel dafür nennt er den Fall eines jungen Mannes, der durch Stockschläge eines Bekannten schwere, sichtbare Verletzungen an der linken Rumpfseite erlitt und der dann seinen Peiniger mit einem Küchenmesser erstach. Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen, Vernehmungen und detailgenauen Auswertung des Tatortes konnte unmissverständlich festgestellt werden, dass der Mann, der zunächst als Täter festgenommen worden war, aus Notwehr gehandelt habe. Die beiden jungen Männer hatten in einer Wohnung der sechsten Etage eines Mehrfamilienhauses gemeinsam Alkohol getrunken und gerieten in Streit. Der 20-Jährige schlug den 23-Jährigen massiv mit der Holzstrebe eines Stuhls. Als der Geschlagene sich in der Küche verbarrikadierte, gab der Schläger nicht auf und versuchte mit dem Eintreten der Tür an den 23-Jährigen heranzukommen. Als die Tür aufsprang, stach der Geschlagene mit einem Küchenmesser einmal in Richtung des Angreifers und verletzte ihn dabei tödlich. Das Verfahren gegen den Mann, der sich mit dem Messer verteidigte, wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt. Dazu sagt Fred Zack: „Derartige Fälle sind sehr selten, aber sie kommen halt vor. Und nur durch die äußerst sorgfältigen Untersuchungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gutachter sind sie aufzudecken. Bei einem Fehler droht einem Unschuldigen mitunter eine langjährige Haftstrafe.“

Häufiger hingegen fanden sich in den rechtsmedizinischen Gutachten Verletzungen, die den mutmaßlichen Täter im Verlauf des weiteren Verfahrens belasten. Tief in Erinnerung geblieben ist Professor Zack der Fall, als er zur Untersuchung des damals noch Tatverdächtigen des Mordes an einer Joggerin, der auf dem ehemaligen Grenzstreifen zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geschehen war, gerufen wurde. Die junge Frau war mit einer Halsstichverletzung tot aufgefunden worden. Professor Zack untersuchte den Mann, auf den die Mordkommission durch einen Treffer in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes gestoßen war, unmittelbar nach seiner Festnahme. Die DNA-Spur wurde zuvor an der Tatwaffe, einem Butterflymesser, nachgewiesen. Seine Erinnerung formuliert er so: „Vor mir saß ein wortkarger Mann mit hängendem Kopf, der jedem Blickkontakt auswich. Bei der körperlichen Untersuchung wies der Mann eine in Abheilung befindliche Schnittverletzung der Innenseite des Endgliedes des Ringfingers der linken Hand auf. Derartige Schnittverletzungen sind bei Beschuldigten nicht so selten, da Täter beim heftigen Zustechen mitunter mit der Tathand auf die Klinge rutschen.“

Die Ergebnisse der Studie fasst er so zusammen: „Eine Lehre aus der neu vorgelegten Arbeit ist es, dass rechtsmedizinische Untersuchungen des Opfers und des Täters für die Rekonstruktion von schweren Straftaten wertvoller als die nicht selten zu beobachtende Untersuchung einer geschädigten Person allein sind. Daher wünsche ich mir für die Zukunft eine Zunahme der körperlichen Untersuchungen von Beschuldigten schwerer Straftaten, insbesondere wenn absehbar ist, dass es keine Zeugen gab oder es im Strafprozess die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ geben wird.“ Text: Wolfgang Thiel

 

Kontakt:
Prof. Dr. med. Fred Zack
Universität Rostock
Institut für Rechtsmedizin
der Universitätsmedizin Rostock
Tel.:  +49 381 494-9908/-9901
www.rechtsmedizin.uni-rostock.de

 

 

 

 

 

 

 

 


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