Landesgraduiertenförderung

Die Universität Rostock vergibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2008 und die Verordnung zur Durchführung des Landesgraduierten-förderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern vom 23. März 2010.

Termine

In Moment werden keine Stipendien der Landesgraduiertenförderung ausgeschrieben.

Die nächste Ausschreibung wird sich voraussichtlich auf Stipendien mit einer Laufzeit ab WS 2017/18 beziehen.

Allgemeine Informationen

Ablauf LGF-Förderung

Das Verfahren beginnt mit einer Ausschreibung, die rechzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben wird.

Bewerben kann sich, wer:

  • ein Hochschulstudium abgeschlossen hat das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
  • weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist,
  • zur Promotion an der Universität Rostock zugelassen ist und dort durch einen Professor oder Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut wird und
  • ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt oder
  • ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.

Zur Antragstellung ist ein Formular zu verwenden. Dieses Formular und weitere Einzelheiten zur Bewerbung sind der jeweils aktuellen Stipendienausschreibung zu entnehmen.

Von einer Förderung ausgeschlossen ist, wer:

  • bereits promoviert worden ist,
  • für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
  • für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
  • sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder
  • berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in geringem Umfang,

Ordnungsgemäß eingereichte und vollständige Anträge durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt.

Auf Antrag wird die Fördermaßnahme um ein weiteres Jahr verlängert. In der Regel soll die Promotion nach zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen sein.

Haben besondere Gründe das verhindert, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, dass Stipendium zweimal um jeweils 6 Monate zu verlängern. Eine Verlängerung über die Regelförderdauer kommt jedoch nur in Frage, wenn ein Abschluss des Vorhabens auf Grund von fachlichen Gründen, die nicht von der Stipendiaten oder dem Stipendiaten zu vertreten sind (z.B. unvorhergesehene Verzögerungen in der Laufzeit von Versuchen und Erhebungen, besonders schwierige Erschließung von Arbeitsmaterial), nicht möglich war.

Das monatliche Grundstipendium beträgt 1.100 Euro. In besonderen Fällen gibt es einen Familienzuschlag von 150 Euro für jedes erste und 100 Euro für jedes weitere Kind.

Wenn für die Durchführung des Promotionsvorhabens ein längerer Auslandsaufenthalt notwendig ist, kann die Landesgraduiertenförderung zu diesem Zweck mit einem Aufstockungsstipendium des DAAD ergänzt werden. Das Aufstockungsstipendium ist gesondert zu beantragen.

Erwerbstätigkeit und Stipendium

Mit der Förderung vereinbar ist

  • eine dem Vorhaben dienliche vergütete Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule von bis zu 10 Stunden wöchentlich oder
  • eine Erwerbstätigkeit (außerhalb der Universität) von bis zu 5 Stunden wöchentlich.

Jede Erwerbstätigkeit neben dem Stipendium ist der Hochschule mitzuteilen.


Antragsinformationen - Erstantrag

Für die erstmalige Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Hochschulabgangszeugnisses
  • Vorhabensbeschreibung/ Konzeption
  • Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers/ der wissenschaftlichen Betreuerin
  • Zweitgutachten eines weiteren Hochschuldozenten
  • Zustimmungserklärung der Einrichtung, an der das Vorhaben durchgeführt wird

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie im "Leitfaden zur Antragstellung"

Die Beantragung der Stipendienverlängerung innerhalb der Regelförderdauer (Fördermonate 13 bis 24) erfolgt formlos unter Abgabe eines Arbeitsberichtes, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung noch offener Probleme ergeben. Der wissenschaftliche Betreuer/ die wissenschaftliche Betreuerin des Vorhabens gibt zu dem Arbeitsbericht eine schriftliche Stellungnahme ab, in der die bisher erbrachte Leistung bewertet und die Durchführbarkeit innerhalb der Regeförderdauer eingeschätzt wird.

Zur Beantragung einer Verlängerung im Ausnahmefall über die Regelförderdauer hinaus (Fördermonate 25 bis 30 bzw. 31 bis 36) ist zusätzlich ein weiteres Gutachten einzureichen.


Verlängerungsanträge

Die Beantragung der Stipendienverlängerung innerhalb der Regelförderdauer (Fördermonate 13 bis 24) erfolgt bis 8 Wochen vor Ablauf der Förderung formlos unter Abgabe eines Arbeitsberichtes, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung noch offener Probleme ergeben. Der wissenschaftliche Betreuer/ die wissenschaftliche Betreuerin des Vorhabens gibt zu dem Arbeitsbericht eine schriftliche Stellungnahme ab, in der die bisher erbrachte Leistung bewertet und die Durchführbarkeit innerhalb der Regeförderdauer eingeschätzt wird.

Zur Beantragung einer Verlängerung im Ausnahmefall über die Regelförderdauer hinaus (Fördermonate 25 bis 30 bzw. 31 bis 36) ist zusätzlich ein weiteres Gutachten einzureichen.

Vorgaben Arbeitsbericht:

  • Umfang ca. 5 -10 Seiten
  • Der Antrag soll selbsterklärend und ohne den ursprünglichen Antrag verständlich sein
  • Gliederung:
  1. Einführung in das Thema/ Zielstellung des Vorhabens (maximal 1 Seite)
  2. Darstellung der bisherigen Ergebnisse in Gegenüberstellung zur Planung/der Konzeption im ursprünglichen Antrag
  3. Begründung/ Diskussion der Abweichungen zum ursprünglichen Plan
  4. Zeit- und Arbeitsplan als Balkenplan (ursprünglicher Arbeitsplan sowie Veränderungen)
  5. Veröffentlichungen

Vergabekommission

Die Vergabe der Stipendien und Sachkostenzuschüsse obliegt der Universität als Auftragsangelegenheit. Sie untersteht dabei der Fachaufsicht des Bildungsministeriums.

Die Feststellung, ob im Einzelfall die Qualifikation des Antragstellers und die Förderungswürdigkeit seines Vorhabens vorliegen, trifft die Vergabekommission der Universität unter Mitwirkung der zuständigen Fakultäten. Die Entscheidungen der Vergabekommission unterliegen der Rechtsaufsicht des Bildungsministeriums.

Der Vergabekommission gehören an:

  • die Rektorin/der Rektor oder in ihrer/seiner Stellvertretung eine Prorektorin/ein Prorektor als Vorsitzende/Vorsitzender der Vergabekommission,
  • mindestens zwei Professorinnen/Professoren,
  • eine wissenschaftliche oder künstlerische Assistentin/ein wissenschaftlicher oder künstlerischer Assistent oder eine wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder eine Lehrkraft für besondere Aufgaben,
  • eine graduierte Studentin/ein graduierter Student.

Die Mitglieder der Vergabekommission werden vom Akademischen Senat der Universität gewählt. Für jedes Mitglied wird ein Vertreter/eine Vertreterin gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Mitglieder der Vergabekommission

Name Fakultät
Prof. Dr. Inge Broer Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Kerstin Thurow Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
Prof. Dr. Guido Dehnhardt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Yves Bizeul Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Sieglinde Sparre Theologische Fakultät
Maria Wittmiß Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Vertreter der Vergabekommission

Name Fakultät
Prof. Dr. Wolfgang März Juristische Fakultät
Prof. Dr. Wolfram Seidel Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Ursula Götz Philosophische Fakultät
Prof. Dr. Torsten Jeinsch Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
Danny Otto Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Kontakt

Susanne Engler
Universitätsplatz 1, Raum 122
18051 Rostock

Tel.: +49 (0) 381 498 1026
susanne.engler(at)uni-rostock.de