Neu- bzw. Wiederwahl der Vergabekommission für die Landesgraduiertenförderung

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder und Stellvertreter der Vergabekommission für die Landesgraduiertenförderung endet am 30.09.2021. Daher ist eine Neu- bzw. Wiederwahl notwendig. Derzeit ist Frau Elena Putscher/ UMR Mitglied in der Gruppe der „Graduierten Studierenden“, Frau Lilian Sophie Szych/ UMR ist stellvertretendes Mitglied. Die neue Amtszeit für die Gruppe der graduierten Studierenden beträgt ein Jahr, vom 01.10.2021 bis 30.09.2022.

Die Mitarbeit in der Vergabekommission umfasst die Anwesenheit bei den Vergabesitzungen, in welchen die Stipendien vergeben werden und ca. 2 mal jährlich stattfinden, sowie das Votieren bei Beschlüssen, die im Umlaufverfahren per E-Mail entschieden werden.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können sich direkt bei Frau Engler, Rektorat, landesgraduiertenfoerderung@uni-rostock.de melden. Die Kandidatur kann formlos, auch per E-Mail, unter Abgabe eines tabellarischen Lebenslaufes bis spätestens 06.08.2021 eingereicht werden.  Die Mitglieder der Vergabekommission werden direkt vom Akademischen Senat gewählt.

Die rechtlichen Hintergründe zur Wahl der Vergabekommission der Landesgraduiertenförderung finden Sie hier:

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Die Vergabe der Stipendien zur Förderung der Promotion im Rahmen der Landesgraduiertenförderung obliegt nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes M-V der Universität. Die Feststellung, ob im Einzelfall die Qualifikation des Antragsstellers und die Förderungswürdigkeit seines Vorhabens vorliegen, hat damit eine an der Universität Rostock zu bildende Vergabekommission zu treffen.

Die Zusammensetzung dieser Kommission ist in § 8 Absatz 1 der Landesgraduiertenförderungsverordnung M-V (LGFVO M-V) vom 23. März 2010 geregelt. Demnach gehören der Kommission an:

  1. der Hochschulleiter oder die Hochschulleiterin oder ein von ihm oder ihr beauftragter Stellvertreter oder eine von ihm oder ihr beauftragte Stellvertreterin für den Vorsitz der Kommission,
  2. mindestens zwei Professorinnen oder Professoren,
  3. ein wissenschaftlicher Assistent oder eine wissenschaftliche Assistentin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder eine Lehrkraft für besondere Aufgaben,
  4. ein graduierter Student oder eine graduierte Studentin (Anm.: entspricht Doktorand*in)

Die Mitglieder sowie jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin sind vom Akademischen Senat der Universität Rostock zu wählen.

Die Amtszeit der Mitglieder gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 und 3 beträgt zwei Jahre, die der Mitglieder gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 4 beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Der Rektor der Universität Rostock hat das Amt der/des Vorsitzenden der Kommission auf den Prorektor für Forschung und Wissenstransfer übertragen. Derzeit übt Herr Professor Kragl dieses Amt aus.


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